Bildungsreform: Länder wehren sich per Brief

NATIONALRAT: LOPATKA
NATIONALRAT: LOPATKA(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
  • Drucken

Koalition. Die ÖVP-Länder fürchten sich erneut vor einem Machtverlust in der Lehrerverwaltung.

Wien. Lange währte die Harmonie zwischen SPÖ und ÖVP nicht: Noch am 17. November wurde die Bildungsreform stolz als gelungener Kompromiss gepriesen. Heute, rund zwei Monate später, kann man sich noch immer auf keinen gemeinsamen Gesetzesentwurf einigen. Im Gegenteil: Es flammen alte, bereits beigelegt geglaubte Konflikte wieder auf. So wird erneut über die Verwaltung der Lehrer (also über die Bildungsdirektionen) gestritten.

Eigentlich haben sich SPÖ und ÖVP bzw. Bund und Länder darauf geeinigt, die Landesschulräte abzuschaffen und durch Bildungsdirektionen zu ersetzen. Diese hätten als Bund-Länder-Behörden geschaffen werden sollen. Genau hier hakt es. Die ÖVP moniert, dass sich das Bildungsministerium nicht an die diesbezüglichen Vereinbarungen halte und schon bei der Vorlage des ersten Gesetzesentwurfs Mitte Dezember versucht habe, die Kompetenzen in Richtung Bund zu verschieben. Damals schickte Salzburgs Landeschef Wilfried Haslauer (ÖVP) seine Beschwerde nach Wien und bat um einen Gesetzesentwurf. Der kam zwar vor wenigen Tagen. Doch auch jetzt ist die ÖVP nicht zufrieden. Die Bildungsdirektionen würden in diesem nämlich als Bundesbehörde unter Mitwirkung des Landes vorgeschlagen. Ebenso inakzeptabel. Diesmal schickte Tirols Landeschef Günther Platter (ÖVP) eine Beschwerde. „Ich verstehe den Unmut der Landeshauptleute“, sagt ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka.

Im Bildungsressort hat man für Beschwerden weniger Verständnis. Dort verwies man zuletzt darauf, dass es ein „abgestimmtes Papier“ gebe – allerdings wurde das bisher nur mit den SPÖ-Ländern abgestimmt. (j. n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Schule

Regierung bei Gesamtschule doch nicht auf Grüne angewiesen

ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka ist überzeugt, keine Zweidrittelmehrheit zu benötigen. Juristisch könnte das halten.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.