Sicherheit: Mehr Kontrolle für BVT

PK ´VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2013´: GRIDLING / KOGLER
PK ´VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2013´: GRIDLING / KOGLER(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Opposition versagt Staatsschutzgesetz die Unterstützung. Aber: Parlament soll mehr kontrollieren.

Wien. Der Wunsch der Regierungsparteien, das nun im Parlament beschlossene Staatsschutzgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit auszustatten, ist gescheitert. Sowohl die Grünen als auch die FPÖ versagten dem Gesetz, das die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung neu regelt, am Mittwoch die Zustimmung. Allerdings, so scheint es jedenfalls, sind sich die Parlamentarier aller Fraktionen einig, dass das BVT in Zukunft verstärkt vom Parlament kontrolliert werden muss – und wird.

Am deutlichsten brachte das der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz zum Ausdruck, der selbst im geheimen Unterausschuss des Innenausschusses sitzt, dem das Innenministerium, und damit auch das BVT, schon bisher berichten musste. Allerdings konnten sich Ressort und Behörde der Aussage dann entschlagen, wenn sie sich auf die mögliche Gefährdung der nationalen Sicherheit beriefen. Diese Bestimmung, so Pilz, müsse und werde bis zum Inkrafttreten des Staatsschutzgesetzes am 1. Juli 2016 fallen. Seinem Eindruck nach seien auch die anderen Fraktionen dafür, den Unterausschuss, dessen Sitzungen geheim seien und der genau deshalb im Namen des Souveräns eine Behörde wie das BVT detailliert durchleuchten können müsse, erheblich in seinen Rechten aufzuwerten. Etwa durch Vorortkontrollen bei den Ermittlern.

„Ganz so weit sind wir noch nicht“, sagt Werner Amon (ÖVP), der seit zwei Jahren eben diesen Unterausschuss leitet. Aber auch er sagt, dass man sich mit den Parlamentariern der SPÖ grundsätzlich einig sei, dass die Kontrollbefugnisse für das Parlament gegenüber dem BVT spätestens mit Inkrafttreten des Staatsschutzgesetzes ausgeweitet werden müssten.

Beschwerde beim VfGH

Der Grund, warum die Opposition dem Gesetz die Zustimmung versagt hat, liegt vor allem in der Genehmigung besonderer Ermittlungsmaßnahmen. Die Auswertung von Telekomverbindungsdaten sollte v. a. nach Ansicht der Grünen nur ein Richter erlauben. Die Regierung bestand aber darauf, dass dafür ein Rechtsschutzbeauftragter der bessere Weg sei. Gemeinsam mit der FPÖ kündigten die Grünen nun eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof an. (awe)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.01.2016)

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