Onlinerechner. Wer einen All-in-Vertrag hat, kann mit einem neuen Tool einschätzen, ob die Bezahlung passt.
Wien. All-in-Verträge sind Vereinbarungen eines Pauschalentgelts für Arbeitnehmer, mit dem auch Mehrleistungen mit abgegolten werden. Eine Neuregelung seit Jahresbeginn, wonach dabei nicht nur der Pauschalbetrag, sondern auch das Grundgehalt ziffernmäßig ausgewiesen werden muss, soll solche Verträge transparenter machen. Das gilt jedoch nur für neu abgeschlossene Vereinbarungen.
Für Dienstnehmer mit Altverträgen hat die Angestelltengewerkschaft (GPA-djp) einen „All-in-Rechner“ online gestellt (www.allinrechner.at). Durch Eingabe von Kollektivvertrag, Funktion, Berufsjahren, tatsächlich geleisteten Wochenstunden und der Höhe des All-in-Gehalts kann man feststellen, welches Grundgehalt man bekommt und ob dieses über oder unter dem kollektivvertraglich festgelegten Mindestgehalt liegt.
Nur ein grober Überblick
Wird der KV-Mindestlohn unterschritten, sollte man den Dienstvertrag überprüfen lassen, sagen die Gewerkschafter. Wobei der Rechner aber, wie sie selbst betonen, nur einen groben Überblick gibt. Um genau festzustellen, ob das All-in-Gehalt passt oder zu niedrig ist, muss man einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde legen und etliche Details berücksichtigen (unter anderem, was laut Vertrag durch das Pauschalentgelt erfasst sein soll: nur „normale“ Überstunden – oder z. B. auch Reisezeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit etc.).
In dem Onlinerechner sind vorerst nur bestimmte Kollektivverträge erfasst (allgemeines Gewerbe, Elektro-/Elektronikindustrie, Hotel-/Gastgewerbe, IT, Handel, Metallindustrie, Versicherungen). Geplant sei aber, ihn laufend um weitere Branchen zu ergänzen. (cka)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2016)