Abhören im Internet: Auch SPÖ dafür

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PK SP�-JUSTIZSPRECHER HANNES JAROLIM(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Grüne gegen Brandstetters Idee: „Ausbau des Überwachungsstaats“ befürchtet.

Wien. Nach dem von der ÖVP nominierten Justizminister, Wolfgang Brandstetter, kann sich nun auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim eine „Gleichstellung der Internet-Telefonie mit der Telefonie“ bei der Überwachung vorstellen. Das wäre prinzipiell sinnvoll, erklärte Jarolim. Man müsse prüfen, was dafür nötig ist. Der Einsatz eines „Staatstrojaners“, der auf jedem PC installiert werden und dort alles ausforschen kann, sei für ihn aber nicht vorstellbar, sagte Jarolim.

Brandstetter hatte in der „Presse“ (Montagsausgabe) eine Gesetzesinitiative angekündigt, die das Abhören auch verschlüsselter Internet-Telefonie möglich macht (z. B. mit Skype). Zur Frage, ob man dafür eine Spionagesoftware benötigt, wollte Brandstetter noch nicht Stellung nehmen. „Ich will jetzt bewusst nicht auf Details eingehen, die ja noch in Abstimmung sind“, sagte er.

Widerstand gegen Brandstetters Initiative kommt von den Grünen. Der Justizminister arbeite „offensichtlich weiterhin am Ausbau des Überwachungsstaats“, sagte der grüne Justizsprecher, Albert Steinhauser. Ein „Bundestrojaner“ würde auch wenig Sinn ergeben, da professionelle Kriminelle in der Lage seien, ihre Computersysteme entsprechend zu sichern. Aber es würden auch Unbescholtene erfasst, die etwa zufällig auf der gleichen Internetplattform aktiv sind, warnt er. Er hoffe, dass die SPÖ „standhaft bleibt“, wenn es um die Verwirklichung des Gesetzes geht.

Strenge Voraussetzungen

Bis zur Novelle dürfte aber es noch etwas dauern, denn es gibt momentan noch keine intensiven Verhandlungen. Ihm sei bisher nur der Wunsch des Ministers bekannt, die Überwachung der Internet-Telefonie mit der herkömmlichen Telefonie gleichzustellen, sagte Jarolim.

Brandstetter will, dass für die neuen Überwachungsmöglichkeiten dieselben strengen rechtsstaatlichen Regeln gelten, wie es sie schon bei der Terrorüberwachung gibt: Man würde also eine richterliche Genehmigung benötigen. (APA/aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2016)

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