Die kostenlose Bankomatabhebung in Österreich könnte schon bald Geschichte sein. Ein Hinweis in den "Kundenrichtlinien" der Bawag könnte darauf schließen lassen.
Grundsätzlich müssen die heimischen Bankkunden für die Bankomatabhebung in Österreich noch nichts zahlen, obwohl die Einhebung einer Gebühr rechtlich nicht unzulässig ist. Der Vizegouverneur der Nationalbank, Andreas Ittner, hat den Instituten vor Kurzem geraten, über mögliche Bankomatgebühren nachzudenken. Denn „Banken konnten es sich bisher leisten, Service de facto gratis zur Verfügung zu stellen“, so Ittner, aber mit rückläufigen Gewinnmargen gehe das nicht mehr.
Nun gibt es seit Oktober in den Bawag-„Kundenrichtlinien“ zur Bankomatkarte, zu der auch die easy-Bank gehört, den Hinweis, dass die Behebung an Bankomaten, „mit deren Betreiber die Bawag einen diesbezüglichen Vertrag abgeschlossen hat“, gratis ist, berichtet „orf.at“. Weiter heißt es: „Betreiber von Geldautomaten (‚Dritte‘), mit welchen die Bawag keinen diesbezüglichen Vertrag abgeschlossen hat, können die Durchführung von Kartentransaktionen, insbesondere Bargeldbehebungen, an Geldautomaten gegen Verrechnung eines gesonderten Entgelts anbieten“. In solchen Fällen werde der Kunde am Bankomatbildschirm darüber informiert und er müsse vor der Transaktion den Bedingungen zustimmen.
Kunde müsste zahlen
Keinen Zweifel lässt der Hinweis aber daran, dass das Entgelt der Kunde selbst zu tragen habe. Der gleiche Passus fand auch Eingang in die „Besonderen Bedingungen für easy karte“ der easybank, die ab März gelten sollen.
Bei anderen österreichischen Banken fehlen aktuell solche Hinweise in den Richtlinien und AGBs.
Bei der Bawag kalmiert man auf Nachfrage von „orf.at“. Der Warnhinweis der Bawag solle nur dafür „sensibilisieren“, dass eine Kostenüberwälzung an die Kunden möglich sei. Die Warnung sei darüber hinaus - weil eben nur Hinweis - nicht Bestandteil der Kundenrichtlinien.
Eigener Vertrag oder Erfüllungsgehilfe?
Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer (AK) stößt sich an den Ausführungen, wonach die Bank mit „Dritten“ einen oder keinen Vertrag schließe. Das sei „nicht ganz schlüssig“, da für den Kunden nicht hervorgehe um welche Geräte es sich dabei handle, so Zgubic. Sie zweifelt ganz grundsätzlich, dass eine Bank ihren Kunden „so einfach“ mögliche Gebühren umhängen könne.
Für die Konsumentenschützerin geht es auch um die Frage, ob ein Kunde bei der Behebung mit dem Betreiber einen eigenen Vertrag abschließt oder solche Anbieter nur „Erfüllungsgehilfen“ der Bank sind. Für Zgubic ist nach österreichischem Recht Letzteres der Fall.
Österreichische Bankkunden können sich bislang auf die Verordnung der Union - konkret die Verordnung Nr. 924/2009 – berufen, nach der Gebühren für Behebungen im EU-Ausland nur so hoch sein dürfen wie Inlandsbehebungen an institutsfremden Geldautomaten. Und diese liegen derzeit bei Null. Aber sollte sich das ändern und den heimischen Bankkunden Gebühren für Abhebungen abverlangt werden, gehören auch die Gratisbehebungen in der Euro-Zone der Vergangenheit an.
(red.)