Die offenen Punkte von Minsk II

Feb 9 2016 Kiev Ukraine Employees of the Special Operations Department of the National Anti C
Feb 9 2016 Kiev Ukraine Employees of the Special Operations Department of the National Anti C(c) imago/ZUMA Press (imago stock&people)
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Nur wenige Maßnahmen sind erfüllt. Besonders umstritten sind der Gefangenenaustausch und die ukrainische Verfassungsreform.

Wien. Hintergrund des hochrangigen Treffens in der weißrussischen Hauptstadt am 11. Februar 2015 waren die andauernden schweren Kämpfe in der Ostukraine, insbesondere um den Flughafen Donezk und den Bahnhofsknotenpunkt Debalzewe. Das bis dahin gültige, sogenannte Minsk-Protokoll vom September 2014 war nie umgesetzt worden. Rufe nach einer Erneuerung des Minsk-Paktes wurden laut. Die wichtigsten Punkte und der Grad ihrer Erfüllung im Einzelnen:

• Sofortige Waffenruhe. Erst mit September 2015 wurde der Waffenstillstand längerfristig eingehalten.

• Abzug schwerer Waffen. Niemand weiß, wie viele Waffen ursprünglich im Konfliktgebiet waren, daher ist dieser Punkt schwer kontrollierbar. Fakt ist, dass beide Konfliktparteien Artillerie, Panzer und Raketensysteme abgezogen haben. Zuletzt haben die OSZE-Beobachter aber wieder vermehrt schwere Waffen gesichtet, die eigentlich nicht mehr in Frontnähe sein dürften.

• Monitoring durch OSZE-Beobachter. OSZE-Beobachter haben ihre Präsenz im Konfliktgebiet ausgebaut und ihre Zahl erhöht, jedoch werden sie immer wieder am Zugang zu bestimmten Orten gehindert.

• Gesetz über den besonderen Status des Donbass/Verfassungsreform. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte in erster Lesung im August 2015 dafür; zuletzt wurde der Zeitrahmen für die endgültige Abstimmung verlängert – ob sich noch die notwendige Mehrheit findet, ist zweifelhaft.

• Gefangenenaustausch. Dieser geht nur zäh voran; auf beiden Seiten befinden sich mehrere Hundert Gefangene. Das Rote Kreuz hat nach wie vor keinen Zutritt zu ukrainischen Gefangenen in Separatistengebieten.

• Zugang für humanitäre Organisationen. Einige UNO-Agenturen haben Zugang ins Separatistengebiet, NGOs nur sehr selektiv.

• Erneuerung wirtschaftlicher Beziehungen, Auszahlung von Pensionen und Sozialhilfen: Ukrainische Behörden zahlen aus Gründen der Sicherheit nur auf kontrolliertem Territorium aus.

• Abzug bewaffneter Formationen und Söldner, Kontrolle der Staatsgrenze durch ukrainische Behörden, neues Wahlgesetz/Abhaltung von Lokalwahlen: noch nicht erfüllt. (som)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.02.2016)

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