Derzeit dominiert die medizinische Rehabilitation, berufliche Rehab-Maßnahmen spielen praktisch keine Rolle.
Wien. Bei der Pensionsautomatik wird es bis 29. Februar wohl keine Einigung geben – möglicherweise aber bei der Berufsunfähigkeitspension. Die Einführung des Rehab-Geldes für Antragsteller unter 50 Jahren steht auf dem Prüfstand. Dessen Ziel war es, die Betroffenen möglichst nicht in Pension zu schicken, sondern wieder in die Arbeitswelt zu integrieren. Das soll entweder auf der medizinischen Ebene passieren oder mit Maßnahmen zur beruflichen Integration – also im Wesentlichen mit Umschulungen.
Die Praxis hat aber gezeigt, dass die berufliche Schiene seit Einführung des Rehab-Geldes Anfang 2014 nur bei einigen hundert von derzeit 18.546 Beziehern in Anspruch genommen wurde und dass fast ausschließlich auf medizinische Rehabilitation gesetzt wird. Das soll sich ändern, meint zumindest die ÖVP. Ebenfalls ein Änderungswunsch der ÖVP: Bei den psychischen Erkrankungen – davon sind fast drei Viertel der Rehab-Geld-Bezieher betroffen – soll die Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit stationär in einem Krankenhaus vorgenommen werden. Derzeit werde man da zu leicht in Pension geschickt.
Die SPÖ-Seite hält sich da noch bedeckt. Er sei jedenfalls für Maßnahmen zu haben, die die Menschen länger gesund und im Beschäftigungsprozess halten können, meinte dazu Sozialminister Alois Stöger. (maf)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.02.2016)