Verlustgeschäft Otto-Wagner-Areal

Otto-Wagner-Spital
Otto-Wagner-Spital(c) Jeff Mangione / picture (Jeff Mangione)
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10,9 Mio. Euro investierte Wiens Krankenanstaltenverbund in die Vorarbeiten des Grundstücksverkaufs. Anstatt auf 23 beliefen sich die Erlöse jedoch nur auf 5,98 Millionen.

Wien. Außer Spesen nichts gewesen. Ungefähr so könnte der inoffizielle Arbeitstitel eines Berichts des Wiener Stadtrechnungshofs zum Teilverkauf des Areals rund um das Otto-Wagner-Spital lauten. Natürlich tut er das nicht. Trotzdem hat es das im besten Beamtendeutsch betitelte Dossier („Prüfung der Flächenwidmungs- und Baubewilligungsverfahren sowie Liegenschaftstransaktionen in Bezug auf das Otto-Wagner-Spital-Areal“) in sich. Der von Bürgerprotesten, Mediationsverfahren, Politspektakel und medialer Begleitmusik geprägte Immobiliendeal kostete dem Krankenanstaltenverbund der Stadt stark verkürzt gesagt mehr, als er eingebrachte.

10,83 Millionen Euro. So viel investierte der KAV in externe Berater, Anwälte, Schadenersatzzahlungen und die notwendige Ab- und Umsiedlung von Spitalsteilen. Doch anstatt der erhofften Erlöse in Höhe von 23 Mio. Euro brachte das Geschäft mit den Grundstücken nur 5,98 Millionen.

Das klingt auf den ersten Blick wie ein Schildbürgerstreich, hat bei näherer Durchsicht des 97 Seiten starken Papiers jedoch nicht nur mit Fehlplanungen des Verkäufers zu tun. Vielmehr drängt sich die im Bericht nicht ausdrücklich angesprochene Frage auf, ob dieses für den Eigentümer, also letztendlich den Steuerzahler, schlechte Geschäft nicht auch durch Aktionismus von Anrainern und Opposition erklärbar ist. Und politische Entscheidungen, die auf Basis des so entstandenen öffentlichen Drucks zustande kamen. Warum?

Teure Entscheidung

Weil der Wiener Bürgermeister, Michael Häupl, im Jahr 2011 den bis dahin angedachten Bebauungsplan umwarf. Die Rückabwicklung von Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer, also dem Bauträger Gesiba und dem KAV, war die Folge. So schwanden erhoffte Verkaufserlöse, entstanden Schadenersatzansprüche, verpufften vorher notwendig gewordene Investitionen fruchtlos.

Der größte Teil dieser 10,83 Mio. Euro entfällt auf Kosten, die nötig wurden, um die zum Verkauf stehenden Grundstücke überhaupt frei zu machen. Dabei ging es insbesondere um die Übersiedlung von Einrichtungen des Spitals, beispielsweise der Apotheke, der Pathologie und der Therapiewerkstätte. Zu dieser Summe kamen Kosten für andere Vorarbeiten, etwa der Umlegung von Versorgungsleitungen (1,96 Mio.).

Schlecht informiert

Als der Gemeinderat im Jahr 2014 der durch das Bürgermeister-Machtwort notwendig gewordenen Rückabwicklung der Verträge zustimmte, wurden der Volksvertretung im Rathaus offenbar wichtige Informationen vorenthalten. Nämlich dass ein entsprechender Beschluss nicht kostenlos zu haben wäre. Die Prüfer bemängeln diesen Umstand für ihre Verhältnisse überraschend deutlich.

Zitat aus dem Bericht: „Es wäre daher zu empfehlen, in Anträgen an den Gemeinderat, welche die Auflösung von Rechtsgeschäften, welche vom Gemeinderat bewilligt wurden, zum Inhalt haben, deren finanzielle Auswirkungen darzustellen.“ Eine Empfehlung, der der KAV – dafür gibt es inzwischen eine schriftliche Zusage – künftig nachkommen will.

Im Rahmen des Berichts haben sich die Prüfer des Magistrats ebenfalls angesehen, wie sich jene 860.000 Euro, die der KAV als eine Art Aufwandsentschädigung für die Rückabwicklung der Verträge an die Gesiba gezahlt hat, zusammensetzen.

So bezeichnet es der Stadtrechnungshof als „bemerkenswert“, dass unter diese Position auch Architektenhonorare der Gesiba fallen, die man laut Vertrag eigentlich mit der MA 21 (Zuständig: die grüne Vizebürgermeisterin, Maria Vassilakou) teilen wollte. Ebenfalls an den KAV weiterverrechnet wurde die Grunderwerbssteuer in Höhe von 310.000 Euro. Das ist für die Prüfer deshalb erwähnenswert, weil Grunderwerbssteuer, die für Immobilien entrichtet wurde, die innerhalb von drei Jahren wieder an ihren vorigen Eigentümer zurückgehen, vom Finanzamt zurückgefordert werden kann. Offenbar ist das jedoch nicht geschehen.

Anderen von den Kritikern häufig bemängelten Verfahren abseits des Verkaufs – wie Flächenwidmung, Baubewilligung, Vertragserrichtung, etc. – stellt der Bericht des Prüfungsorgans hingegen ein durchwegs positives Zeugnis aus. (awe)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2016)

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