Beim ersten Prozess eines Gläubigers gegen das Heta-Moratorium kommt das Urteil zeitgleich mit dem Ende des Anleiherückkaufangebots.
Wien. Gläubiger der Hypo-Bad-Bank Heta kämpfen nun auch vor Gericht um ihr von Moratorium und Schuldenschnitt betroffenes Geld. In Frankfurt begann am Donnerstag der erste Prozess. Dabei wurde auch sogleich bekannt gegeben, wann das Urteil erfolgen soll: Das Gericht will seinen Entscheid just am 11. März verkünden. An diesem Tag läuft auch die Frist für die Annahme des Rückkaufangebots Kärntens für die Heta-Anleihen ab.
Zuvor soll am Landgericht Frankfurt jedoch noch geklärt werden, ob das von der heimischen Finanzmarktaufsicht per Anfang März 2015 verhängte Schulden-Moratorium bei der Heta auch in den Augen eines deutschen Gerichts gültig ist. Geklagt wurde die Heta dabei von einer anderen Bad Bank – nämlich der FMS Wertmanagement, in der die faulen Kredite der deutsche Hypo Real Estate gebündelt wurden. Diese pocht auf Rückzahlung von 200 Mio. Euro samt Zinsen. Neben der Klage der FMS sind gegen die Heta bisher noch acht weitere Klagen anhängig. Die Forderungen summieren sich auf 2,2 Mrd. Euro. Insgesamt haben deutsche Banken und Versicherungen rund sieben Mrd. Euro bei der Heta investiert.
Die Heta-Anwälte argumentieren, die Heta sei an die österreichischen Gesetze gebunden. Daher seien ihr vom 1. März 2015 bis 31. Mai 2016 Zahlungen verboten. Es wäre „Untreue“, würde die Heta die Gelder dennoch überweisen, sagte Anwalt Stefan Rützel in der mündlichen Verhandlung. „Wir dürfen nicht zahlen.“
Schelling macht sich keine Sorgen
Die Vorsitzende, Richterin Stefanie Klinger, äußerte am ersten Prozesstag jedoch bereits Bedenken, ob das Moratorium auch in Deutschland gilt. Darauf angesprochen, meinte der heimische Finanzminister, Hans Jörg Schelling: „Es ist völlig egal, ob das in Deutschland gilt oder nicht. Das Moratorium läuft sich selbst Ende Mai tot. Daher ist egal, ob jetzt entschieden wird, ob das gilt oder nicht. Das ist sowieso weg. Daher mache ich mir keine Sorgen.“ (APA/DPA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2016)