Die Mobilität der Arbeitnehmer sei vertraglich fixiert, betont der Vizekanzler. Eine Änderung bedarf der Zustimmung aller 28 EU-Länder.
ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht keinen Sinn in der Debatte über eine Einschränkung der Personen-Freizügigkeit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die Mobilität der Arbeitnehmer sei in den EU-Verträgen festgeschrieben. Um diese zu ändern, müssten alle 28 EU-Mitglieder zustimmen. Das sei derzeit absolut unrealistisch - und somit könne man die "Phantomdebatte" darüber beenden, so der Vizekanzler.
Diese "Phantomdebatte" ist eine vorwiegend SPÖ-interne. Angestoßen hat sie der Wiener AK-Direktor Werner Muhm mit der Forderung, auf EU-Ebene über eine Notfallklausel zum Schutz des Arbeitsmarktes zu debattieren. Bei den meisten Parteikollegen holte er sich damit eine Abfuhr, auch von der Spitze. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) merkte an, dass die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer nicht beschränkt werden könne.
Dennoch stellte sich Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl - unter Applaus seines blauen Koalitionspartners - an die Seite Muhms und forderte ebenfalls eine "Notfallsverordnung" zur Beschränkung der Freizügigkeit ein.
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wäre es besser, auf Reformen zu setzen und die Wirtschaft zu unterstützen - und sie nicht ständig mit neuen Belastungsideen zu verunsichern, erklärte der Vizekanzler .
Scheiblecker: Konkurrenz um Stellen ist größer geworden
Der stellvertretende Leiter des des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO, Marcus Scheiblecker, sagte am Samstag im Ö1-"Mittagsjournal", es sei tatsächlich so, dass man natürlich durch den starken Zuzug aus dem Ausland einen Druck auf das Lohnniveau sehe und auch die Konkurrenz um Stellen sei größer geworden. Allerdings müsse man dem die Vorteile gegenüberstellen, die die heimische Wirtschaft durch die Öffnung des Arbeitsmarktes lukriert.
Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschafskammer kommentierte zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, " die Vorschläge von Muhm oder Faymann sind bisher wenig konkret seien, kaum in die Tiefe gingen und wesentliche geltende Gesetze in Österreich nicht berücksichtigten. "So ist etwa die Forderung nach gleichem Lohn für Ungarn wie für Österreicher unverständlich, weil schon jetzt für Arbeitnehmer, die nach Österreich entsandt werden oder die hier arbeiten, die selben Kollektivverträge und damit Mindestlöhne gelten wie für Inländer", so Gleißner in einer Aussendung.
(APA)