Eine Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei bekämpfen den Zwang zum Beleg. Wann die Entscheidung fällt, ist offen.
Drei Unternehmer haben die Registrierkassenpflicht vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gebracht. Eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei bekämpfen den Zwang zum Beleg beim Höchstgericht. Die Beratung über ihre Anträge startet in der bevorstehenden Session (18. Februar bis 12. März), wann die Entscheidung fällt, ist offen.
Seit 1. Jänner sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro verpflichtet, eine manipulationssichere Registierkasse zu verwenden und den Kunden für jeden Kauf einen Beleg zu geben, den diese bis vors Geschäft aufbewahren müssen. Die drei Antragsteller erachten dies als nachteiligen Eingriff das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung. Der finanzielle Aufwand, der dem Einzelnen durch das Gesetz (unter dem Titel Betrugsbekämpfung zur Gegenfinanzierung der Steuerreform) auferlegt wurde, sei "unverhältnismäßig".
Der Taxiunternehmer führt außerdem an, dass ein Taxameter mit Registrierkassenfunktion derzeit noch nicht am Markt erhältlich sei. Deshalb müsse er jeweils ein zusätzliches Kassensystem anschaffen.
(APA)