Arzt muss gehen: Volksanwalt prüft

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Nach der Nichtverlängerung des Vertrages von Gernot Rainer durch den Krankenanstaltenverbund wird nun untersucht, ob diese Entscheidung im Interesse der Patienten erfolgt ist.

Wien. Die Ablehnung der Vertragsverlängerung von Gernot Rainer durch den Krankenanstaltenverbund (KAV) wird von der Volksanwaltschaft untersucht. Ziel des „ergebnisoffenen Verfahrens“ ist die Überprüfung des Vorwurfes, wonach der „fachlich hervorragend bewertete Lungenfacharzt im Otto-Wagner-Spital nicht im Gesamtinteresse der Dienststelle bzw. der Stadt Wien gewirkt habe“, sagt Volksanwalt Günther Kräuter. „Uns geht es in erster Linie um die Patienten. Lungenfachärzte mit hervorragendem Dienstzeugnis stehen nicht gerade in großer Zahl vor der Tür. Ob die Entscheidung des KAV im Interesse der Patienten erfolgt ist, gilt es nun zu hinterfragen.“

Zudem gehe es in dieser Causa auch um eine Menschenrechtsfrage – dann nämlich, wenn die Nichtverlängerung des Dienstvertrages unrechtmäßig erfolgt sei. Der KAV müsse genau definieren, was mit den „Gesamtinteressen der Stadt Wien bzw. der Dienststelle“ gemeint sei.

Petition für Wiedereinstellung

Unterdessen intensiviert die Wiener Ärztekammer ihre Unterstützung für Rainer und startet eine Petition. Man mache dies aus Solidarität und zum „Schutz vor zukünftigen derartigen Übergriffen“. Die Onlinepetition richtet sich ausdrücklich gegen „politisch motivierte Kündigungen“ – und direkt an KAV-Generaldirektor Udo Janßen. Er wird aufgefordert, die Entscheidung zu revidieren und Rainer weiter zu beschäftigen. Die Petition enthält auch einen Aufruf an alle Unterzeichner. Diese mögen sich, falls sie weitere Fälle kennen, an die Ärztekammer wenden.

„Die Ärzteschaft ist sehr besorgt um die Zukunft ihres Kollegen und die Signalwirkung, die durch diese beschämende Aktion seitens des Arbeitgebers entstanden ist“, sagt Kammerpräsident Thomas Szekeres. „Dass das politische Engagement eines Dienstnehmers die Entscheidung zur Folge hat, einen Dienstvertrag nicht zu verlängern, ist auf das Schärfste zu verurteilen. Die Entscheidung der KAV-Führung zeugt von mangelndem Demokratieverständnis“, kritisiert auch Harald Mayer, der Obmann der Bundeskurie Angestellte Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer. Es sei besorgniserregend, dass es der KAV ganz offensichtlich vorziehe, trotz massiver Besetzungsprobleme auf einen qualifizierten Lungenfacharzt zu verzichten, obwohl das fachlich nicht begründet werden könne: „Vom Management einer der größten Gesundheitseinrichtungen in Europa erwarte ich mir Personalentscheidungen, die den Grundwerten einer Demokratie nicht zuwiderlaufen.“

Juristisches Nachspiel

Gernot Rainer, Gründer der Ärztegewerkschaft Asklepios (die ebenfalls eine Onlinepetition für Rainer gestartet hat), war am Montag mitgeteilt worden, dass sein Ende April auslaufender Vertrag nicht verlängert wird. Mit der Begründung, er habe sowohl bei der „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien“ als auch mit jenen der Dienststelle eine „ausdrücklich negative Beurteilung“.

Unterschrieben wurde die Mitarbeiterbeurteilung auch von der ärztlichen Direktorin des Otto-Wagner-Spitals, Barbara Hörnlein, der Ehefrau von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ). Für Unverständnis sorgte diese Vorgehensweise vor allem deshalb, weil Rainer ein fachlich ausgezeichnetes Dienstzeugnis bescheinigt wurde und seine Abteilung erst vor zwei Monaten einen Antrag auf 13 zusätzliche Ärzteposten an den KAV stellte. Rainer wird die Entscheidung des KAV juristisch anfechten und ab Mai die Ordinationszeiten seiner Wahlarztpraxis in Döbling verlängern.

AUF EINEN BLICK

Untersuchung. Ziel des Verfahrens des Volksanwaltes ist die Überprüfung des Vorwurfes, wonach der „fachlich hervorragend bewertete Lungenfacharzt im Otto-Wagner-Spital nicht im Gesamtinteresse der Dienststelle bzw. der Stadt Wien gewirkt habe“. Ob diese Entscheidung des Krankenanstaltenverbundes im Interesse der Patienten erfolgt ist, gelte es nun zu hinterfragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.02.2016)

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