Prozess um Schellhorn-Quartier: Urteil ergeht schriftlich

Sepp Schellhorn
Sepp SchellhornAPA/ROBERT JAEGER
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Der Neos-Politiker hat das Land Salzburg geklagt, da der Vertrag für seine private Flüchtlingsunterkunft nicht verlängert wurde.

Nachdem das Land Salzburg den Vertrag für die private Flüchtlingsunterkunft des Neos-Politikers Sepp Schellhorn in Bad Gastein im Herbst nicht verlängert hatte, ist der seither entfachte Rechtsstreit am Donnerstag vor einem Zivilrichter in Salzburg gelandet. Der Gastronom will die Rechtsfrage geklärt haben: Kann ein Bürgermeister dem Land die Anzahl der Flüchtlinge in Quartieren vorschreiben?

Der Nationalratsabgeordnete will mit seiner Klage gegen das Land Salzburg auch eine Antwort darauf erhalten, ob das Land eine Monopolstellung über die Vertragsabschließung hat. "Wir sind der Meinung, das Land hat ein Monopol, weil man ja nur mit dem Land solche Verträge abschließen kann", erläuterte der Wiener Rechtsanwalt des Politikers, Wolfram Proksch. "Wir wollen grundsätzlich vom Gericht festgestellt haben, dass das Land zur Vertragsabschließung verpflichtet gewesen wäre".

Eine weitere Kernfrage dreht sich darum: "Ist ein Bürgermeister berechtigt, dem Land vorzuschreiben, ob in der Gemeinde eine private Unterbringung zulässig ist?", erklärte Proksch. Aus seine Sicht trifft das nicht zu. Die Unterbringungsquote von 1,5 Prozent für die Gemeinden sei ja nur ein Richtwert. Dieser gelte nicht für die private Unterbringung, sei auch keinesfalls als Obergrenze zu sehen und weder verfassungsrechtlich noch europa- oder völkerrechtlich gedeckt, sagte der Rechtsanwalt heute zu dem Zivilrichter am Landesgericht Salzburg, Clemens Zeilinger. Zudem würden die Bundesländer die Quote nach der 15a-Vereinbarung bei weitem nicht erfüllen.

Haslauer stand Ortschef und Parteikollegen im Wort

Hintergrund des Rechtsstreit ist ein Konflikt zwischen Schellhorn und dem Bad Gasteiner Bürgermeister, der die private Flüchtlingsunterkunft in seiner Gemeinde nur bis Ende November 2015 akzeptierte. Zu diesem Zeitpunkt lief der Vertrag des Landes mit Schellhorn aus. Er wurde von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) auch nicht verlängert, da Haslauer dem Ortschef und Parteikollegen im Wort stand. Dem Bürgermeister wurde zugesichert, dass nach Ende der Nutzung des Personalhauses im November keine weiteren Asylbewerber mehr in die Gemeinde kommen. Bad Gastein erfülle die Flüchtlingsquote von 1,5 Prozent der Bevölkerung, hieß es damals seitens des Landes.

Schellhorn wollte ein neues Haus als Flüchtlingsunterkunft etablieren, da die ursprüngliche Unterkunft als Personalhaus in der Wintersaison benötigt wurde. Nach dem "Nein" des Landes wurden die Flüchtlinge auf Initiative des Politikers in andere Pongauer Orte untergebracht. Derzeit wohnen 18 in Goldegg, der Heimatgemeinde des Abgeordneten, und weitere acht in St. Veit, wie Schellhorn am Donnerstag gegenüber der APA erläuterte. Die Asylwerber, die zu Qualifizierungskurse als Hilfsköche und Kellner nach Bad Gastein pendeln, erhalten im Rahmen des Integrationsprojektes des Politikers auch Deutschkurse.

"Absprache zwischen Bürgermeister und Landeschef"

"Der alleinige Grund für eine Nichtverlängerung des Vertrages war die Absprache zwischen dem Bürgermeister und dem Landeshauptmann", kritisierte Proksch. Schellhorn sei zunächst ja vom Land ersucht worden, die Unterbringung der Flüchtlinge vorzunehmen. Aufgrund der Absprache des Bürgermeisters mit Haslauer habe die beklagte Partei ihre Meinung geändert.

Der Streitwert des Zivilverfahrens war ursprünglich mit 40.000 Euro beziffert worden, wie der Rechtsvertreter des Landes, Felix König von der Salzburger Kanzlei Zumtobel Kronberger Rechtsanwälte OG, am Rande des Prozesses erläuterte. Das Hauptbegehren des Klägers sei aber fallen gelassen worden. Der Kläger habe das Verfahren auf einen Kostenersatz von 3000 Euro eingeschränkt.

Schellhorn geht es jetzt "nur" mehr die Rechtsfrage. Das Zivilgericht hatte zuvor eine seitens Schellhorn beantragte, einstweilige Verfügung zur weiteren Förderung seiner Flüchtlingsunterkunft abgelehnt - mit der Begründung, es bestehe dafür keine Dringlichkeit. Die Flüchtlinge seien nicht obdachlos geworden, weil sie in einem anderen Quartier untergebracht wurden. Zudem bestehe für die klagende Partei eine zumutbare Ausweichmöglichkeit durch die Beendigung der Unterbringung. Dem Land Salzburg stehe es wiederum frei, die Flüchtlinge anderweitig unterzubringen.

Entscheidung ergeht schriftlich

Der Rechtsvertreter des Landes sagte bei dem Prozess, bei dem Streit gehe es "um des Kaisers Bart", eine politische Frage sollte nicht vor einem Gericht dargelegt werden. Bei dem Richtwert handle es sich tatsächlich um eine "Kannbestimmung". König erläuterte noch, dass seiner Ansicht nach das Land bezüglich der Vertragsabschließung keine Monopolstellung einnimmt.

Schließlich stellte der Richter fest, dass das Verfahren "eine reine Rechtsfrage darstellt" und schloss den Prozess. Eine Entscheidung, ob die Klage abgewiesen wird oder zu recht besteht, ergeht schriftlich.

(APA)

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