Die Neos haben eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen den Übertrag von Bank-Austria-Mitarbeitern ins ASVG-Pensionssystem eingelegt. Zahlt die Bank zu wenig dafür, sei das unerlaubte Staatsbeihilfe.
Wien. Die von der Bank Austria geplante Übertragung von 3300 Mitarbeitern aus dem bankeigenen Pensions- in das ASVG-System sorgt bereits seit Wochen für Aufregung. Wie mehrfach berichtet, legten die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) bereits dagegen Protest ein, weil die Bank unter der bestehenden gesetzlichen Regelung nur rund ein Drittel jener Abgaben an die PVA bezahlen müsste, die angefallen wären, wenn die Mitarbeiter von Anfang an im ASVG-System gewesen wären. Bank und Sozialministerium befinden sich daher bereits seit der Vorwoche in Gesprächen, an deren Ende wohl ein höherer Beitragssatz als Kompromisslösung stehen dürfte.
Darauf wollen sich die Neos allerdings nicht verlassen. Sie haben gestern, Montag, eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen den Pensionsübertrag erhoben. Eine zu geringe Zahlung der Bank würde einer unerlaubten staatlichen Hilfe gleichkommen. Die EU solle daher überprüfen, dass der Pensionsdeal nicht zulasten der Steuerzahler über die Bühne gehe.
Ein Hinweis für eine unerlaubte staatliche Beihilfe ergebe sich aus den Entwicklungen der Rückstellungen für Pensionsleistungen innerhalb der Bank Austria. Wie berichtet, hatte die Bank für die zu erwartenden Pensionsansprüche der betroffenen Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen Rückstellungen in Höhe von 1,9 Mrd. Euro gebildet. Per Ende 2015 wurden diese aufgelöst. Gleichzeitig wurde eine neue Rückstellung für den per 1. März 2016 zu zahlenden „Überweisungsbetrag“ gebildet, die ein Volumen von nur circa 1,6 Mrd. Euro umfasse, wie es in der Beschwerde heißt. 312 Mio. Euro haben sich somit gewinnsteigernd zu Buche geschlagen, so die Neos. Neben der Bank Austria profitiere aber auch die Stadt Wien. Denn sie könne dadurch ihre Haftungen für die Bank reduzieren.
Auch Mitarbeiter rufen nach EU
Zeitgleich forderte auch der Anwalt von 260 der 3300 betroffenen Mitarbeiter, Roland Gerlach, das Wirtschaftsministerium auf, ein EU-Beihilfeverfahren einleiten zu lassen. Wie die Neos argumentiert Gerlach, dass es sich um eine unerlaubte Beihilfe handle, weshalb die Übertragung „ohne vorherige Genehmigung der Kommission rechtswidrig und daher unzulässig“ sei.
In seinem Schreiben an das Wirtschaftsministerium heißt es: „Wir vertreten den Rechtsstandpunkt, dass diese Übertragung in das ASVG eine europarechtswidrige Beihilfe darstellt. Das gilt sowohl für eine Überweisung nach der derzeitigen Rechtslage als auch für jede – zurzeit offenbar diskutierte – ,Lex Bank Austria‘, die es der BA ermöglicht, für die Pensionsversicherung ihrer Mitarbeiter geringere Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen als alle anderen vergleichbaren Marktteilnehmer. Da diese Übertragung somit gegen unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht verstößt, hat sie zu unterbleiben.“
Gerlach vertritt Mitarbeiter der Bank, die nach dem Dienstrecht der Bank „definitiv“, also unkündbar, sind. Daran ändert auch der Übertrag in das ASVG-Pensionssystem nichts. Allerdings müssten die Mitarbeiter künftig Dienstnehmerbeiträge für die Pensionsversicherung zahlen – was ihre Nettogehälter schmälern würde. Die Bank will diesen Nachteil durch Einmalzahlungen ausgleichen. Die Mitarbeiter glauben allerdings nicht, dass diese Einmalzahlung sämtliche finanziellen Nachteile aufwiegt, weshalb sie sich juristisch gegen den vom Bank-Management mit dem Betriebsrat vereinbarten Übertrag wehren. Die von dem Anwalt vertretene Gruppe hat daher auch weder mit dem Bank-Betriebsrat noch mit der Gewerkschaft etwas zu tun. Sie wird aber von der Arbeiterkammer unterstützt. (APA/jaz)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2016)