Reform: Zweiklassengesellschaft beim Pensionskonto

Austrian Finance Minister Schelling delivers a speech in Vienna
Austrian Finance Minister Schelling delivers a speech in Vienna(c) REUTERS (� Leonhard Foeger / Reuters)
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Anders als für ASVG-Versicherte gilt die Umstellung für Beamte erst ab dem Jahrgang 1976. Die Neos kritisieren das und fordern ein Ende dieser Bevorzugung im Zuge des kommenden Pensionsgipfels.

Wien. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat mit seinen Überlegungen über die Höhe der Valorisierung das erst 2014 eingeführte Pensionskonto vor dem Pensionsgipfel der Regierung am 29. Februar zum Thema gemacht. Ein Punkt blieb dabei ausgeklammert: Bei der Umstellung auf das Pensionskonto gibt es eine Zweiklassengesellschaft. Alle ASVG-Versicherten ab dem Geburtsjahrgang 1955 und jünger sind betroffen, bei den Beamten kommt die Neuregelung hingegen erst für jene ab dem Geburtsjahrgang 1976 und jünger zum Tragen. Im Zuge einer rascheren Harmonisierung der Pensionsrechte verlangt der Sozialsprecher der Neos, Gerald Loacker, dass die SPÖ-ÖVP-Regierung das Pensionskonto für Beamte ebenfalls bereits ab dem Jahrgang 1955 einführt.

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Der spätere Umstieg auf das Pensionskonto erfolgte mit Rücksicht auf die Pensionen der Beamten. Für betroffene ASVG-Versicherte wurde im Zuge der Umstellung ab dem Jahr 2014 allerdings ein Sicherheitsnetz eingezogen. Demnach dürfen etwaige Verluste in Form einer niedrigeren Pension oder auch Gewinne gegenüber der früheren Berechnung nur innerhalb einer Bandbreite von 1,5 bis 3,5 Prozent liegen.

Bei den Beamten wären die Verluste im Regelfall und vor allem für ältere Bedienstete hingegen deutlich höher als für ASVG-Versicherte gewesen. Ihnen wurde daher die spätere Einbeziehung ab dem Jahrgang 1976 und jünger zugestanden. Es gilt als höchst fraglich, dass die Regierung jetzt beim Pensionsgipfel am kommenden Montag diese Thematik nochmals aufgreift und nachträglich eine Korrektur für Beamte vornimmt.

Die Neos schrecken vor der Forderung, die Sonderregelung für die Beamten beim Pensionskonto zu kippen, hingegen nicht zurück. „Luxuspensionisten“ und Beamte dürften bei einer Pensionsreform nicht unantastbar bleiben. Für den Neos-Abgeordneten Loacker ist die „Abschaffung überkommener Privilegien“ ein wichtiger Punkt einer Reform. Für Beamte solle das Pensionskonto daher auch bereits ab dem Jahrgang 1955 gelten.

Bedingung für Finanzausgleich

Ein weiterer Punkt betrifft noch bestehende Sonderpensionsrechte in den Ländern: Finanzminister Hans Jörg Schelling müsse mit dem geplanten, neuen Finanzausgleich, der eben mit den Bundesländern verhandelt wird und ab Anfang 2017 gelten soll, durchsetzen, dass säumige Bundesländer – dazu zählt insbesondere Wien – ihr Pensionssystem rasch an jene des Bundes anpassen. Für Bundesbeamte sind nach einer gesetzlichen Neuregelung seit 2005 die Beamtenpensionen ein Auslaufmodell. Allerdings ist das sehr langfristig der Fall – bis ungefähr 2045/50. Erst dann werden die letzten Beamten nach dem alten Pensionssystem in den Ruhestand treten, wenn es zu keiner raschen Vereinheitlichung der Pensionssysteme kommt.

Frist vor Verschlechterung

Auf ASVG-Versicherte könnten unter Umständen tatsächlich Verschlechterungen zukommen, auch wenn die Koalition das Pensionskonto nicht antastet. Denn mit Anfang 2017 kommt eine seit der Einführung des Pensionskontos vorgesehene Frist zum Tragen. Die Nachmeldungen von Beitrags- und Versicherungszeiten werden zwar weiterhin als Ergänzungsgutschrift auf dem Pensionskonto verbucht, was zu einer höheren Pension führt. Aber nur mehr heuer kommt die jeweils günstigere von zwei Berechnungsvarianten zum Tragen. Nach dem 31. Dezember 2016 wird nur mehr die neue Berechnungsformel angewendet, was vielfach zur Folge hat, dass die Pension dann niedriger ausfällt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2016)

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