"Primärversorgung 2020": Ärztekammer präsentiert Konzept

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Hausarzt, herkömmliche und erweiterte Gruppenpraxen sowie Ärztenetzwerke als "System" sind geplant. Auch soll es einen "Ärzte-Kollektivvertrag" geben.

In der Debatte rund um die Primärversorgungszentren hat die Österreichische Ärztekammer am Dienstag in Wien ein Konzept "Primärversorgung 2020" vorgestellt. Hausarzt, herkömmliche und erweiterte Gruppenpraxen und Ärzte-Netzwerke sollten das System bestimmen, sagte Johannes Steinhart, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte bei einer Pressekonferenz.

"Wir brauchen nur punktuell Änderungen im Ärztegesetz und im ASVG. Wir brauchen eigentlich nicht ein eigenes PHC-Gesetz. Die Finanzierung ist zu regeln. Es müsste auch die Öffnung (von Arztpraxen etc.; Anm.) in Randzeiten abgegolten werden. Es geht nicht um Mehrverdienst, sondern um die Möglichkeit, einen Betrieb aufrechterhalten zu können", sagte Steinhart.

Die Gesundheitsreform hat Primary Health Care (PHC) mit der Bildung von Zentren unter Beteiligung von mehreren Ärzten und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen als eines ihrer Ziele anvisiert. Streit gibt es seit Monaten rund um den Plan des Gesundheitsministeriums für ein PHC-Gesetz und insbesondere um die Regelung der Verträge mit den Krankenkassen. Während die Kassen zumindest bei den PHC-Zentren - davon gibt es derzeit nur ein einziges in Wien-Mariahilf, das aus einer herkömmlichen Gruppenpraxis hervorgegangen ist - in Richtung Pauschalverrechnung auf der Basis von Einzelverträgen gehen wollen, besteht die Ärztekammer auf einer Regelung innerhalb des jeweiligen Gesamtvertrages zwischen Kammer und Kasse.

"Eine Art Kollektivvertrag für die Ärzte"

Der Bundeskurienobmann erklärte zu Struktur und Finanzierung des Kammer-Konzepts: "Wir stellen uns verschiedene Möglichkeiten des Angebots vor. Es gibt den Hausarzt. Es gibt die Gruppenpraxis. Es gibt die erweiterte Gruppenpraxis und natürlich müssen wir ein Vernetzungsangebot (von Einzelpraxen; Anm.) schaffen." Dies sollte im Rahmen des Gesamtvertrages der Ärztekammern mit den Krankenkassen verhandelt werden. "Er regelt die Versorgung und ist eine Art Kollektivvertrag für die Ärzte." Selbstverständlich sei, dass im Rahmen der Primärversorgung auch für alle Versorgungseinheiten verbindliche Mindest-Leistungskataloge festgelegt werden sollten.

Nach Jahrzehnten, in denen die Krankenkassen immer mehr in Richtung der Bezahlung von Einzelleistungen von Ärzten gegangen seien, wäre ein Umstieg auf Pauschale erst zu verhandeln, sagte Steinhart. "Die Herrschaften wollen versuchen, es (die ärztliche Leistung; Anm.) billiger zu kriegen (...) Eine Pauschalabgeltung ist so gut wie ihre Kalkulation im Hintergrund."

(APA)

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