Volksanwalt prüft nach „Presse“-Bericht

Volksanwalt Peter Fichtenbauer.
Volksanwalt Peter Fichtenbauer.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Ein Autofahrer überwies nach einer Anonymverfügug wegen Schnellfahrens zu viel – und wurde bestraft.

Wien. Nachdem ein Autofahrer nach einer Anonymverfügung wegen Schnellfahrens um einen Euro zu viel gezahlt und dafür eine laut Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu Recht verhängte Strafe erhalten hat, leitet die Volksanwaltschaft nun ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Denn die Entscheidung des VwGH sei „nicht nachvollziehbar“, erklärte Volksanwalt Peter Fichtenbauer in einer Aussendung am Donnerstag.

Wie „Die Presse“ am Montag berichtete, ist der Autofahrer in Wien mit 71 statt der erlaubten 50 km/h erwischt worden. Er bezahlte die Anonymverfügung mittels Onlinebanking und überwies 57 statt der verlangten 56 Euro. In weiterer Folge leitete die Behörde ein Strafverfahren gegen den Mann ein und verhängte 70 Euro Strafe. Das Verfahren landete beim VwGH, der die Entscheidung bestätigte. Denn laut VwGH muss die Anonymverfügung nicht nur fristgerecht, sondern auch mit dem richtigen Betrag überwiesen werden.

„Wenn ein Betrag fristgerecht und mehr als ausreichend bezahlt wird, darf das für die Betroffenen nicht zum Verhängnis werden“, kritisiert der Volksanwalt. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.02.2016)

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