Bayerns Regierung bestätigt, dass die Polizei sich darauf vorbereite. Eine konkrete Sperrabsicht gebe es noch nicht.
München/Wien. Die Polizei in Bayern bereitet sich bayerischen Medienberichten zufolge auf eine Schließung der Grenze zu Österreich vor. Die Polizeipräsidien entlang der Grenze von Oberösterreich bis Vorarlberg hätten demnach den Auftrag erhalten, sich darauf vorzubereiten, binnen Stunden alle Grenzübergänge bemannen zu können. Das Innenministerium in München bestätigte das am Samstag.
Insidern zufolge müssten zeitgleich etwa 2000 Beamte an den Grenzen postiert werden. Die Polizeistationen im Hinterland würden dann mit Kräften der Bereitschaftspolizei sowie Einheiten aus anderen deutschen Ländern gefüllt.
Österreich sei nicht informiert worden, hieß es aus dem Innenministerium in Wien. Es gebe aber keine Hinweise, wonach eine Schließung demnächst zu erwarten sei. Es gebe „keine Änderungen auf operativer Ebene“. Sollte Deutschland sich wie Österreich zu Obergrenzen bei der Aufnahme von Flüchtlingen entschließen, müssten Ankommende an der Staatsgrenze abgewiesen werden, teilte wiederum Bayerns Innenministerium mit. Bundeskanzlerin Angela Merkel schließt allerdings die Einführung von Obergrenzen für Deutschland aus. Noch, jedenfalls.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass Deutschland Ausweise von Flüchtlingen aus Gebieten, die momentan die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) beherrscht, nicht mehr akzeptiert. Das Innenministerium in Berlin bestätigte einen Bericht des „Spiegel“, wonach die Anweisung bereits im Dezember ergangen sei. Syrische und irakische Dokumente, die nach 1. Jänner 2015 in Orten in diesen Gebieten ausgestellt wurden, seien als ungültig anzusehen, betroffen sind etwa Deir ez-Zor, Raqqa, Mosul.
Hintergrund ist, dass der IS massenhaft Blankodokumente erbeutet hat und viele Flüchtlinge mit gefälschten Pässen auffielen. Es bedeute aber nicht, dass man Menschen mit solchen Papieren, etwa Pässen, als IS-Mitglieder betrachte, denn der IS betreibe Handel mit diesen Dokumenten. Menschen mit solchen würden auch nicht automatisch von der Einreise ausgeschlossen. Sie müssten ihre Identität auf andere Weise darlegen, oder man ordne ihnen eine „ungeklärte Identität“ zu.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2016)