Fall Rainer: Oberhauser saß in KAV-Kommission

Gernot Rainer
Gernot Rainer(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Personalvertreter und Ehemann der Gesundheitsministerin weist eine Befangenheit zurück.

Wien. In der sogenannten Dauervertragskommission, die sich gegen die Vertragsverlängerung des Gründers der Ärztegewerkschaft Asklepios, Gernot Rainer, aussprach, saß auch Gerold Oberhauser, Ehemann der Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ). Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Profil“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Oberhauser ist Oberarzt am Institut für Röntgendiagnostik am SMZ Ost und sozialdemokratischer Personalvertreter.

Er weist allerdings eine etwaige Befangenheit zurück: „Zwischen dem Amt der Gesundheitsministerin und der Entscheidung eines Organs der Personalvertretung in der Kommission besteht keinerlei Zusammenhang.“ Die Dauervertragskommission setzt sich aus zwei Vertretern des Krankenanstaltenverbundes (KAV), einem Mitglied des Landessanitätsrats und einem Personalvertreter zusammen.

Vor zwei Wochen ist bekannt geworden, dass Lungenfacharzt Gernot Rainers Ende April auslaufender Vertrag im Otto-Wagner-Spital nicht verlängert wird. Mit der Begründung, er habe sowohl bei der „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien“ als auch mit jenen der Dienststelle eine „ausdrücklich negative Beurteilung“. Unterschrieben wurde die Mitarbeiterbeurteilung auch von der ärztlichen Direktorin des Otto-Wagner-Spitals, Barbara Hörnlein, der Ehefrau von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ).

Ausgezeichnete Bewertung

Für Unverständnis sorgte diese Vorgehensweise deshalb, weil Rainer ein fachlich ausgezeichnetes Dienstzeugnis bescheinigt wurde und seine Abteilung erst vor zweieinhalb Monaten einen Antrag auf 13 zusätzliche Ärzteposten an den KAV gestellt hat. Rainer wird die Entscheidung des KAV juristisch anfechten. Der Fall wird darüber hinaus von der Volksanwaltschaft geprüft. Zudem hat die Wiener Ärztekammer eine Onlinepetition für seine Vertragsverlängerung gestartet. (kb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.02.2016)

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