Van der Bellen könnte Nationalrat nicht alleine auflösen

Symbolbild
Symbolbild(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Hofburg-Kandidat Alexander Van der Bellen hat die Möglichkeit angedacht, den Nationalrat aufzulösen, um eine FPÖ-Regierung zu verhindern. Das kann der Bundespräsident aber nicht alleine.

Grünen-Präsidentschaftskandidat Alexander Van der Bellen hat in einem Streitgespräch mit der früheren Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Irmgard Griss, angedacht, den Nationalrat aufzulösen, um eine Regierung unter den Freiheitlichen zu verhindern.

Aber darf der Bundespräsident das so einfach? Nein. Zwar ist in Artikel 29 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) tatsächlich zu lesen: „Der Bundespräsident kann den Nationalrat auflösen“, was auf den ersten Blick so klingt, als könnte die Hofburg tatsächlich im Alleingang für Neuwahlen sorgen.

Nur auf Antrag der Regierung

Allerdings steht an anderer Stelle, nämlich in Artikel 67 B-VG, dass alle Akte des Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung erfolgen, sofern nichts Gegenteiliges in der Verfassung vorgesehen ist. Ergo kann der Bundespräsident nur auf Vorschlag der Regierung den Nationalrat auflösen.

Die Auflösung darf zudem nur einmal aus demselben Grund erfolgen. Ob als Grund dafür die von Van der Bellen zuletzt auch genannte Europafeindlichkeit der Freiheitlichen ausreiche, da ist sich Verfassungsjurist Heinz Mayer nicht sicher: „Es muss eine Begründung sein, die die Wähler überzeugt“, sagt er zur „Presse“.

Und im Falle eines sich andeutenden Machtkampfs zwischen Nationalrat und Hofburg könnte auch das Parlament zuschlagen. Der Nationalrat könnte – allerdings mit Zweidrittelmehrheit – eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten in Gang bringen. Beschließen müsste diese darauf die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat gemeinsam). Das ist aber auch für den Nationalrat nicht ohne Risiko.

Entscheidet das Volk, dass der Bundespräsident nicht abgesetzt werden soll, gilt das als Auflösung des Nationalrates. Umgekehrt würde der Amtsinhaber in der Hofburg als für weitere sechs Jahre gewählt gelten. Die maximale Amtszeit von zwölf Jahren hintereinander darf aber nicht überschritten werden.

Nicht ganz freie Willensbildung

Auch wenn Bundespräsidenten schon einzelne Minister abgelehnt haben sollen, sind sie also nicht ganz frei in ihrer Willensbildung. „Letztlich muss er eine Regierung bilden, die nicht nur sein Vertrauen, sondern auch das Vertrauen des Nationalrates genießt“, formuliert es Mayer.

>>> Der Präsident: Mächtiger als sein Ruf

(hell/aich)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.