Fall Rainer: Arzt klagt die Stadt Wien

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Archivbild: Gernot RainerClemens Fabry / Die Presse
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Der Gewerkschaftsgründer Gernot Rainer will vor Gericht eine unzulässige Motivkündigung geltend machen. Als Zeugen geladen werden auch Barbara Hörnlein und Gerold Oberhauser.

Wien. Die Causa Gernot Rainer ist nun auch ein Gerichtsfall. Der Lungenfacharzt, dessen Ende April auslaufender Vertrag im Otto-Wagner-Spital nicht verlängert wurde, hat im Wiener Arbeitsgericht Klage gegen die Stadt Wien (MA 2) eingebracht. Der 37-Jährige will erreichen, dass diese Entscheidung rückgängig gemacht und er weiterhin – unbefristet – beschäftigt wird.
Sein Anwalt, Christoph Völk von der Kanzlei „Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte“, begründet die Forderung unter anderem damit, dass sich Rainer bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis mit der Stadt befindet und keine rechtskonforme Kündigung vorliegt ist. Konkret heißt es in der Klageschrift, die der „Presse“ vorliegt: „Der Vertrag vom 18. Juli 2007 wurde mehrfach befristet, sodass es zwischen den Parteien zu einem Kettendienstvertrag gekommen ist. Dieser ist aber als unbefristeter Dienstvertrag anzusehen. Ein Dienstverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen worden ist, kann nur einmal, und zwar höchstens um ein Jahr, verlängert werden.“

Das gelte nur dann nicht, wenn das Dienstverhältnis auch der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung zum Erwerb einer Berufsberechtigung dient oder in einem Sondervertrag eine uneingeschränkte befristete Verlängerungsmöglichkeit vereinbart wurde. Ein solcher Sondervertrag sei aber nicht geschlossen worden. Das Dienstverhältnis habe zunächst zwar auch der Ausbildung zum Lungenfacharzt gedient. Rainer habe diese aber bereits am 30. April 2013 beendet. Danach sei er als Facharzt beschäftigt gewesen, also schon vor der erneuten Verlängerung seines Vertrages am 9. Juli 2013.

Dieser Vertrag sei somit von Anfang an auf unbestimmte Zeit eingegangen worden und die Nicht-Vertragsverlängerung als Kündigung anzusehen – und zwar wegen Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung.
Rainer hatte vor einem Jahr die Ärztegewerkschaft Asklepios mit österreichweit rund 1800 Mitgliedern gegründet und wiederholt Kritik an Personal- und Leistungsreduktionen und gegen den Willen der Belegschaft eingeführten Schichtdiensten durch den Krankenanstaltenverbund (KAV) geübt.

„Will Präzedenzfall schaffen“

„Ich will durch das Aufzeigen von unzulässigen Kettenverträgen einen Präzedenzfall schaffen“, sagt Rainer. „Viele Kollegen werden mit diesen Verträgen über Jahre hinweg, bei mir waren es neun Jahre, in prekäre Dienstverhältnisse gezwungen.“ Es sei ureigenste gewerkschaftliche Arbeit, solche Vorgänge aufzuzeigen. „In meinem Fall handelt es sich um eine politisch motivierte Motivkündigung und nicht um das simple Auslaufenlassen eines Vertrages.“

Rainer war vor zweieinhalb Wochen mitgeteilt worden, dass sein Vertrag nicht verlängert wird. Mit der Begründung, er habe sowohl bei der Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien“ als auch mit jenen der Dienststelle eine „ausdrücklich negative Beurteilung“.

Hörnlein wird vorgeladen

Unterschrieben wurde die Mitarbeiterbeurteilung auch von der ärztlichen Direktorin des Otto-Wagner-Spitals, Barbara Hörnlein, der Ehefrau von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ). In der sogenannten Dauervertragskommission, die sich gegen die Vertragsverlängerung von Rainer aussprach, saß auch Gerold Oberhauser, Ehemann der Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und sozialdemokratischer Personalvertreter. Hörnlein und Oberhauser werden neben Otto Burghuber, Rainers Vorgesetzter, auch als Zeugen im Prozess beantragt. Für Unverständnis sorgte die Nicht-Vertragsverlängerung vor allem deshalb, weil Rainer fachlich ausgezeichnet benotet wurde und seine Station erst vor zweieinhalb Monaten einen Antrag auf 13 zusätzliche Ärzteposten an den KAV gestellt hat. Zuletzt hatte sich auch seine Abteilung hinter ihn gestellt, ihm beste fachliche sowie soziale Kompetenzen bescheinigt und seine Vertragsverlängerung gefordert.

Der Fall wird darüber hinaus von der Volksanwaltschaft geprüft. Zudem hat die Wiener Ärztekammer eine Onlinepetition für seine Vertragsverlängerung gestartet. Bisher haben rund 1900 Personen, zumeist Ärzte, unterschrieben.

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