Die Rufdaten des BZÖ-Politikers sollen vom Büro für interne Angelegenheiten aufgezeichnet worden sein, obwohl er in dem betreffenden Verfahren nur Zeuge war. Alle Parteien fordern nun eine Prüfung des Vorfalls.
BZÖ-Vizeklubchef Peter Westenthaler legt sich wieder einmal mit der Justiz an - diesmal allerdings unterstützt von allen Parteien. Der Anlass: Westenthalers Handy wurde überwacht, obwohl er in der betreffenden Untersuchung gegen einen Exekutivbeamten nur als Zeuge geführt war.
Nach Darstellung des BZÖ wurde Westenthalers Mobiltelefon am 14. August 2008 in der Zeit von 11 bis 14 Uhr vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) überwacht. Sämtliche Rufdaten von ein- und ausgehenden Anrufen sowie SMS wurden rückverfolgt und aufgezeichnet. Dabei ging es um eine interne Untersuchung des BIA gegen einen unbekannten Polizeibeamten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches. Westenthaler soll von diesem Beamten Informationen über Polizeieinsätze erhalten haben, was sich laut BZÖ später als falsch herausstellte.
Westenhaler wurde in diesem Verfahren im Februar 2009 vom BIA als Zeuge vernommen. Das Ergebnis der Überwachung - die Rufdaten einiger privater Telefonate und SMS sowie eines Telefongespräches mit einer Tageszeitung, mit seiner Mitarbeiterin, seiner Gattin und SMS an seinen Anwalt - wurde Westenthaler bei dieser Befragung präsentiert. Die BIA-Bematen sollen dabei auf einen Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien verwiesen haben.
Prammer verlangt Aufklärung
BZÖ-Obmann Josef Bucher sprach am Donnerstag von einem "Justizskandal sondergleichen". SP-Nationalratspräsidentin Barbara Prammer fordert in einem Brief an Justiz- und Innenministerium eine Klärung, wie solche Vorkommnisse verhindert werden könnten. Die Parlamentschefin stellte zudem in Aussicht, dass man Gesetzesänderungen zur Immunität der Abgeordneten überlegen könnte.
Auch VP-Klubchef Karlheinz Kopf und sein SP-Pendant Josef Cap wollen die Sache weiter erörtern. FPÖ und Grüne verlangen eine eingehende Prüfung der Vorwürfe.
Staatsanwaltschaft verteidigt Überwachung
Die Staatsanwaltschaft Wien verteidigte die Überwachung am Donnerstag. Sprecher Gerhard Jarosch sagte, die Immunität der Abgeordneten verbiete nicht jede Art von Ermittlungen im Umkreis der Parlamentarier. Der untersuchte Vorfall habe sich bereits im August des Vorjahres ereignet. Einer Anzeige zufolge soll Westenthaler damals bei einer internen Parteisitzung behauptet haben, er habe von einem Polizisten erfahren, dass gegen andere Parteimitglieder wegen Drogendelikten ermittelt werde. Dann habe er sein Handy hochgehalten und behauptet, er habe diese Information soeben bestätigt bekommen.
Die Staatsanwaltschaft habe daher Ermittlungen wegen Geheimnisverrats durch unbekannte Polizisten aufgenommen und überprüft, von welchen Nummern Westenthaler am fraglichen Tag SMS bekommen habe (nicht aber ihr Inhalt). Herausgekommen sei dabei aber nichts, bestätigte Jarosch. Das Verfahren sei eingestellt worden.
Zulässig war die Rufdatenrückerfassung laut Jarosch deshalb, weil Westenthaler bei den Ermittlungen nur als Zeuge geführt wurde. Die parlamentarische Immunität hätte den Politiker nur geschützt, wenn er als Beschuldigter gegolten hätte.
Das Justizministerium geht vorerst davon aus, dass die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung der Handy-Daten des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler korrekt gehandelt hat. Durch einen Erlass des Justizministeriums über die Berücksichtigung der Immunität von Abgeordneten bei der Strafverfolgung werde die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft gedeckt.
Martin Kreutner, Chef des Büros für interne Angelegenheiten (BiA) wies darauf hin, dass es sich in diesem Fall lediglich um eine Überprüfung der Rufdaten, nicht aber um eine inhaltliche Erfassung gehandelt hatte. Das Handy des Politikers wurde für den besagten Zeitraum von drei Stunden überprüft.
"Mit der Immunität hat das nichts zu tun"
Nach Ansicht des Verfassungsjuristen Theo Öhlinger haben Staatsanwaltschaft und Polizei jedenfalls nicht gegen Westenthalers verfassungsrechtlich garantierte Immunität verstoßen. "Mit der Immunität hat das nichts zu tun, weil Westenthaler in dieser Phase kein Beschuldigter war und keine Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sondern sich die Ermittlungen gegen andere Personen gerichtet haben", erklärte Öhlinger am Donnerstag.
Freilich müsse das Vorgehen der Staatsanwaltschaft rechtlich gedeckt sein (etwa durch Strafprozessordnung). Hier würden für Abgeordnete die selben Schutzbestimmungen gelten wie für alle anderen Bürger auch, erklärte Öhlinger.
(APA/Red.)