Hofburg-Wahl: Kino für Unterschrift strafbar

Symbolbild: Präsidentschaftskanzlei
Symbolbild: Präsidentschaftskanzlei(c) Clemens Fabry
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Prominente, Kinokarten oder ein Politikerdinner: Im Kampf um Unterstützungserklärungen wird mit allen Mitteln geworben. Doch nicht jede Reklame ist legal.

Wien. Schon im Römischen Reich war es unter dem Schlagwort „panem et circenses“ üblich, sich mit Brot und Spielen die Gunst der Wähler zu erkaufen. Evita Perón verschenkte Hochzeitsanzüge an argentinische Wähler. Und in Albanien soll es heute noch üblich sein, Bürgern für ihre Stimme eine Kuh zu schenken. So weit geht man im Hofburg-Wahlkampf zwar nicht. Doch werden viele Register gezogen, um Bürgern die Abgabe einer Unterstützungserklärung schmackhaft zu machen. 6000 benötigt man, um kandidieren zu dürfen.

Das simpelste Mittel ist der Promi-Effekt. André Heller, Jurist Heinz Mayer oder Schauspielerin Maresa Hörbiger unterstützen Alexander Van der Bellen. Und auch wenn die Unterstützung der früheren SPÖ-Größen Franz Vranitzky und Brigitte Ederer für Rudolf Hundstorfer mäßig überrascht, ist bei deren Gang zum Amt ein Fotograf gern gesehener Gast. Wobei die 6000er-Hürde für Parteikandidaten dank des dahinterstehenden Apparates kein Problem darstellt. Unabhängige wie Irmgard Griss haben es schwerer, nicht umsonst hat sie bürokratische Erleichterungen für Unterstützungserklärungen gefordert.

Richard Lugner macht einen auf altrömisch. Mangels Kolosseum bietet er Karten für seine Lichtspiele an. „Kommt zu uns in die Lugner City, bringt eure unterschriebene und beglaubigte Unterstützungserklärung vorbei und bekommt als Dankeschön einen Kinogutschein!“, heißt es auf der Facebook-Seite des Einkaufstempels. Samt Konterfei von Richard und Cathy Lugner sowie dem Schriftzug „Lugner for President“.

Wer für Alexander Van der Bellen unterschreibt, kann in den Genuss eines Dinners mit dem Kandidaten kommen. Aber nur, wenn er bei einer Verlosung gezogen wird. In Wien dürfen ÖVP-Sympathisanten auf einen Reisegutschein im Wert von 400 Euro hoffen, wenn sie die meisten Unterschriften für Andreas Khol bringen. Unter den übrigen Teilnehmern an der Sammelaktion werden Gutscheine um 200 und 100 Euro verlost. Von FPÖ-Kandidat Norbert Hofer sind bisher keine Werbeangebote bekannt.

Politiker und Wähler strafbar

Das Werben um Unterstützung hat aber Grenzen. So darf man laut § 265 des Strafgesetzbuchs (StGB) Wählern kein Entgelt dafür geben, dass jemand in eine bestimmte Richtung abstimmt. Die Vorschrift gelte aber auch schon für das Abgeben von Unterstützungserklärungen, sagt Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs mit Blick auf § 261 (2) StGB zur „Presse. Laut dieser Norm steht einer Wahl das Unterschreiben eines Wahlvorschlags gleich.

Wer dem Gesetz zuwiderhandelt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen rechnen. Und zwar sowohl als (zu) freigiebiger Politiker als auch als beschenkter Wähler.

Problematisch klingt Lugners Werbung. Wenn dieser eine abgegebene Unterstützungserklärung spezifisch mit einem Kinogutschein verknüpft, wäre dies strafbar, sagt Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs. Ein Kinogutschein sei als Entgelt zu qualifizieren, eine Geringfügigkeitsgrenze ist im Gesetz nicht vorgesehen. Und bereits das Versprechen von Entgelt für eine Unterstützungserklärung macht strafbar.

Der mögliche Gewinn eines Essens mit Van der Bellen sei hingegen noch nicht strafbar, meint Fuchs. Das Team des einstigen Grünen-Chefs sichert sich ab, indem es die Teilnahme am Gewinnspiel laut seiner Homepage auch ohne Unterstützungserklärung ermöglicht. Es reicht alternativ, wenn man die E-Mail-Adresse mitteilt. Zudem sei als Gewinn hier nicht das Essen, sondern das Treffen mit dem Kandidaten zu sehen, meint Fuchs.

Auch die ÖVP-Aktion schätzt Fuchs für rechtlich in Ordnung ein. Hier gehe es nicht darum, selbst zu unterschreiben, sondern möglichst viele Unterschriften zu sammeln. Wenn in der Sammlung die eigene Unterschrift dabei sein sollte, sei das auch kein Problem, so Fuchs.

Versprechen an Häftlinge

Am vermeintlich kreativsten war ein Präsidentschaftskandidat im Jahr 2004. Der Sexhotline-Betreiber Walter Pöltl schrieb Häftlinge mit der Bitte an, für ihn eine Unterstützungserklärung abzugeben. Im Gegenzug werde er alle, die für ihn unterschrieben haben, als Bundespräsident begnadigen.

Der Plan hatte seine Tücken: So hätten die Sträflinge Freigang bekommen müssen, um aufs Gemeindeamt gehen zu dürfen. Juristisch dürfte in so einem Fall aber nichts hängen bleiben, meint Fuchs. Stimmenkauf liegt mangels Entgelts nicht vor. Und Amtsmissbrauch kann man erst dann begehen, wenn man ein Amt hat. Dieses bekam dann aber doch Heinz Fischer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.03.2016)

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