Peter Westenthaler beschwert sich zu Recht: Den Staatsanwalt geht es nichts an, woher Abgeordnete sensible Informationen bekommen.
Das BZÖ hat einst die völlige Abschaffung der Immunität gefordert. „Warum soll ein Abgeordneter besser geschützt sein als jeder Bürger dieses Landes?“, fragte der Abgeordnete Gerald Grosz. Die Antwort kann ihm jetzt sein Parteikollege Peter Westenthaler geben: Weil es eben der Arbeit eines Parlamentariers nicht guttut, wenn ihm ständig der Staatsanwalt im Nacken sitzt. Und weil es den Staatsanwalt auch nichts angeht, woher ein Abgeordneter sensible Informationen bezieht.
Westenthaler beschwert sich völlig zu Recht, dass seine Handydaten abgefragt wurden – mit richterlichem Beschluss zwar, aber ohne den parlamentarischen Immunitätsausschuss zu befassen. Perfide ist die Vorgangsweise, den Abgeordneten offiziell als Zeugen und nicht als Verdächtigen zu führen. Wenn es stimmt, dass er von einem Polizisten geheime Informationen bekommen hat, dann wäre ja nicht nur der Polizist des Amtsmissbrauchs verdächtig, sondern auch der Politiker der Anstiftung. Indem der Staatsanwalt ihn aber (noch) nicht als Verdächtigen führt, erspart er sich einen Antrag auf Aufhebung der Immunität.
Offensichtlich besteht in dem Bereich Reformbedarf. Journalisten genießen aus gutem Grund den verfassungsmäßig verankerten Schutz des Redaktionsgeheimnisses. Ähnliche Regeln wären auch für recherchierende Abgeordnete angebracht. (Bericht: Seite 3)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2009)