Strafen? „Wir können nicht überall sein“

Uni, Wiener Linien, MQ: Viele öffentliche Einrichtungen nehmen es mit der Hausordnung nicht so genau.

Wien.Verkehrsmittel, Schulen, Unis, Spitäler. Sie alle haben eine. In der Theorie. In der Praxis wird die Hausordnung in vielen Fällen nicht so genau eingehalten und ein Verstoß oft geduldet, selten bestraft.

Bei den Wiener Linien etwa. Da gibt es etwa verbotenerweise musizierende Bettler in den U-Bahn-Wägen. Oder Fahrgäste, die sich beim Warten auf die U-Bahn eine Zigarette anzünden. Dass die strenge Hausordnung oft ohne Folgen missachtet wird, bestreitet man bei den Wiener Linien gar nicht. „Bei zwei Millionen Fahrgästen“, sagt Martin Oedendorfer, Leiter der Rechtsabteilung bei den Wiener Linien, „können wir nicht überall sein.“ Und erwischen Wiener-Linien-Mitarbeiter einen Fahrgast bei verbotenen Handlungen, setzen sie statt auf das Drohen mit Strafen „lieber auf Kommunikation“, sagt Oedendorfer. Wenn etwa jemand mit dem Roller durch die Station fährt, „geht es nicht darum, ihn zu strafen, sondern dazu zu bringen, sein Verhalten zu ändern“. In einigen Fällen haben „unsere Mitarbeiter nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten“. Denn für eine Anzeige muss die Polizei gerufen werden – und bis die kommen würde, ist der Fahrgast oft verschwunden. Festhalten dürfen ihn die Wiener-Linien-Mitarbeiter nicht.

Genau genommen haben Wiens öffentliche Verkehrsmittel sogar zwei Hausordnungen: Zum einen die „Beförderungsbedingungen“, die in den Stationen und in den U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen gelten. Sie untersagen etwa Handlungen, „die andere Personen belästigen oder in ihrer Sicherheit gefährden könnten, insbesondere das Handarbeiten mit Strick- oder Häkelnadeln in Fahrzeugen“.

Zum anderen gibt es seit dem Vorjahr – Anlass war die Fußball-EM – die „Hausordnung“, die Verbote in jenen Bereichen der Stationen festlegt, die außerhalb der „Spurenteiler“, sprich: der Fahrscheinentwerter – fallen. In dieser Hausordnung sind hauptsächlich Verbote zusammengefasst, die ohnehin gelten: wie das Rauchverbot auf öffentlichen Plätzen sowie das Bettelverbot.

Eine Protestbewegung hat das Museumsquartier ausgelöst, als es Anfang Juni die Hausordnung – die seit der Eröffnung 2001 gegolten hat – mittels Flyer kommuniziert hat und von Securitys überprüfen ließ. Da es vermehrt zu Problemen mit Betrunken kam, wollte die MQ-Führung die Verbote, deren Nichteinhaltung man geduldig toleriert hatte, einfordern – wie das Verbot, selbst gekauften Alkohol in den MQ-Höfen zu konsumieren oder Musik zu spielen. Nach Protestaktionen ruderte das MQ ein wenig zurück. Seither ist mehr oder weniger alles wie gehabt: „Ein, zwei, drei Bierdosen“ (MQ-Direktor Wolfgang Waldner) dürfen weiterhin mitgebracht werden, auch gegen das Gitarrespielen wird nicht vorgegangen – solange sich Anrainer nicht gestört fühlen.

An der Universität Wien, die lange als schwarzes Schaf bei der Einhaltung des Rauchverbots galt, wird dieses mittlerweile beinahe eingehalten. Dass Vorlesungen, bei denen Studenten aus Platzmangel am Gang stehen müssen, den behördlichen Raumbestimmungen entsprechen, darf aber bezweifelt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2009)

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