Fairnessabkommen sei von SPÖ missachtet worden. Ob sich Van der Bellen an das Schiedsgericht wendet, hänge von der Antwort Hundstorfers ab.
Wien. Die paktierte Eintracht unter den Hofburg-Kandidaten hat nicht lang gehalten: Denn schon wenige Wochen nach der Unterzeichnung des Fairnessabkommens gibt es die ersten Vorwürfe der Missachtung. Konkret erwägt der grüne Kandidat, Alexander Van der Bellen, sich wegen des Vorgehens der SPÖ an das Schiedsgericht zu wenden. Vorerst hat Van der Bellen dem SPÖ-Bewerber, Rudolf Hundstorfer, einen offenen Brief geschrieben. Stein des Anstoßes ist ein SPÖ-Newsletter an Funktionäre, in dem Van der Bellen die Eignung zum Bundespräsidenten abgesprochen wird.
Ob sich Van der Bellen an das Schiedsgericht wendet, hänge von der Antwort Hundstorfers ab. Laut SPÖ ist das Papier nur für Funktionäre gedacht. Es enthält „Mythen und Fakten“ zum grünen Mitbewerber – und einleitend zu einer Reihe von Argumenten gegen ihn die Feststellung: „Falsch ist: Van der Bellen eignet sich für das höchste Amt im Staat.“ Generell würde die SPÖ-Zentrale täglich Negativaussendungen verschicken, die „ausschließlich das Ziel haben“, andere Kandidaten „in ein schiefes Licht zu rücken“, so der Vorwurf.
„Persönliche Befindlichkeit“
„Das Agieren der SPÖ-Zentrale“ stehe „in klarem Widerspruch zu diesem Fairnessabkommen“, konstatiert Van der Bellen – und fragt Hundstorfer, ob er noch zu dieser Vereinbarung stehe. Die SPÖ reagiert etwas patzig: Es handle sich um „persönliche Befindlichkeiten“ Van der Bellens, so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Gerhard Schmid in einer Aussendung. SPÖ-Kandidat Rudolf Hundstorfer werde den offenen Brief nicht beantworten. Aber er stehe „für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung“. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2016)