Islamgesetz: Gut gemeint, aber Scheitern ist programmiert

Vor einem Jahr wurde das Islamgesetz beschlossen. Die Ziele seitens der Politik waren ambitioniert, die Umsetzung wird aber nicht funktionieren.

Die Absichten der Regierung, allen voran von Integrationsminister Sebastian Kurz, waren hehre: radikale Strömungen sollten verhindert, islamische Einrichtungen besser kontrolliert und islamische Verbände strukturiert werden. Das neue Islamgesetz soll einen „Austro-Islam“ schaffen, ausländischen Einfluss eliminieren, gemäßigte und konstruktive Kräfte und die Integration der Muslime fördern.

Seit Kurzem sind erste Auswirkungen des Gesetzes sichtbar: Am 1. März wurden alle Vereine, die die islamische Lehre verbreiten, aufgelöst und erste Imame, die vom Ausland finanziert wurden, ausgewiesen. Das klingt nach einem Erfolg des Gesetzes – zumindest auf dem Papier.

Leider wurden die Einwände und Warnungen vieler Experten im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses in den Wind geschlagen, wodurch nun in vielerlei Hinsicht das Gegenteil dessen erreicht wird, was man sich zum Ziel gesetzt hat. Im neuen Gesetz werden etwa nur noch „Religionsgesellschaften“ anerkannt, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Problematisch dabei ist, dass ausschließlich die schon in der Vergangenheit umstrittene Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) bestätigt und abgesichert wird, zusätzlich noch die Vertretung der Aleviten. Abgesehen davon, dass die Aleviten sich in Distanz zu anderen islamischen Richtungen fühlen, so wie Juden und Christen unterschiedlich sind, ist dieser Ansatz problematisch. Die IGGiÖ ist ein reiner Dachverband, keine Religionsgemeinschaft, betreibt keine Moscheen, hat keine Mitglieder. Umstritten ist überdies die Legitimation der Führungspersonen und die Dominanz der türkischen Ethnie, wodurch alle anderen sich nicht repräsentiert fühlen.

Unter Juristen kritisiert wird, dass nach dem Islamgesetz außer IGGiÖ und Aleviten keine weiteren islamischen Religionsgesellschaften mehr gegründet werden können. Denn das Gesetz regelt nur für diese beiden Rechte und Pflichten. Bereits in der Vergangenheit hatte der Verfassungsgerichtshof die Einengung des Islam auf einen einzigen Ritus für unzulässig erklärt. Auch der Alleinvertretungsanspruch der IGGiÖ wurde zurückgewiesen. Islamvereine haben bereits angekündigt, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um das Islamgesetz zu kippen.

Absicht des neuen Islamgesetzes war es, die Vielzahl unkontrollierbarer Moscheenvereine in den Griff zu bekommen, indem man alle per Gesetz auflöst. Der Zeitpunkt dafür ist nun gekommen. Wie das allerdings in der Praxis vor sich gehen soll, ist fraglich. Wie sollen etwa die Beamten des zuständigen Innenministeriums die Auflösung vollziehen? Sind sie personell und fachlich dafür gerüstet? Und was passiert, wenn die Moscheenvereine behaupten, sie würden gar keine „Lehre“ verbreiten, sondern bloß Moscheen betreiben?

Viele Moscheenvereine haben bereits einfach ihren Vereinszweck geändert und können nun weiter agieren wie bisher. Oder sie könnten behaupten, ihre Lehre unterscheide sich von jener der anderen. Wie soll man das widerlegen? Die IGGiÖ jedenfalls kann die vielen Gemeinden – schätzungsweise 400 – sicher nicht kontrollieren.

Sie könnten sich außerdem auf den Gleichheitsgrundsatz berufen und sich gegen ihre Auflösung wehren. Die bosnischen und türkischen Vereine haben bereits im Vorjahr beschlossen, dass sie sich keinesfalls auflösen lassen.

Bei einer so weitreichenden gesetzlichen Weichenstellung wäre es wichtig, Auswirkungen und Umsetzbarkeit sorgfältig zu analysieren. Danach sollte das Gesetz repariert werden. Auch sollte man nicht der Illusion verfallen, dass damit alle Probleme von Parallelgesellschaft und Radikalisierung gelöst wären. Jugendliche etwa, die sich vom IS angezogen fühlen, werden sicher nicht durch das neue Islamgesetz davon abzubringen sein. Dazu braucht es nicht bloß juristische und strukturelle Maßnahmen, sondern vor allem persönliche Bemühungen.

E-Mails an:debatte@diepresse.comZur Autorin:

Dr. Gudula
Walterskirchen ist Historikerin und
Publizistin. Sie war bis 2005 Redakteurin der „Presse“, ist seither freie Journalistin und Autorin zahlreicher Bücher mit historischem Schwerpunkt.

www.walterskirchen.cc

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2016)

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