Eine Reparatur des Suchtmittelgesetzes würde der Polizei den Kampf gegen Straßenhändler wieder einfacher machen.
Seit der mit Jahresbeginn in Kraft getretenen Strafrechtsreform ist es für die Polizei schwieriger geworden, Straßendealer einzusperren. Der Grund dafür ist der aufwendiger gewordene Nachweis des gewerbsmäßigen Handels. In Verhandlungen zwischen Justiz- und des Innenministeriums soll dies nun wieder
geändert werden. Wie am Montag zu erfahren war, wird das vermutlich im Suchtmittelgesetz geregelt.
Die Drogenfahnder müssen Dealern für die Gewerbsmäßigkeit nun mindestens drei Straftaten nachweisen. Außerdem müssen sie belegen, dass der jeweilige Verdächtige auf ein Jahr hochgerechnet mindestens 400 Euro pro Monat mit seiner Tätigkeit verdienen wollte. Wichtig ist der Nachweis der Gewerbsmäßigkeit deshalb, weil nur dann die Chance besteht, dass das Gericht auch die Untersuchungshaft über den Festgenommenen verhängt.
Die Gespräche zwischen Justiz- und Innenministerium laufen bereits seit einiger Zeit. Am Montag war eine weitere Runde angesetzt. Wann ein Ergebnis präsentiert werden kann, war aber noch unklar. Die Neuregelung der Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht dürfte unangetastet bleiben. Vermutlich geht es um eine Änderung im Suchtmittelgesetz, die in die Richtung gehen sollte, dass der Handel im öffentlichen Raum als eigener Tatbestand aufgenommen wird.
Das erwartet auch der Wiener Drogenkoordinator Michael Dressel. Deals im öffentlichen Raum als eigenen Tatbestand aufzunehmen und analog zum Verkauf an Minderjährige härter zu bestrafen, wäre jedenfalls die Erfüllung seiner entsprechenden Forderung. Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim würde eine solche Neuregelung unterstützen.
(APA)