Pensionspaket: Beamtenprivileg erweitert

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PK NACH GIPFELGESPR�CH ZU PENSIONEN: ST�GER/SCHELLING/MUHM(c) APA/ROBERT JAEGER
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Im ASVG wird bei Zuverdienst die Pension gekürzt, Beamte dürfen voll dazuverdienen. Der ÖVP-Obmann hält sich bedeckt.

Wien. Die Bundesregierung hat sich zwar bei ihrer Pensionseinigung in der Vorwoche eine weitere Harmonisierung der Pensionssysteme zum Ziel gesetzt. Im selben Pensionspaket weiten SPÖ und ÖVP jedoch die Zersplitterung und Vorrechte für Beamte sogar noch aus. Denn seit 2005 dürfen Beamte in der Frühpension ohne Einschränkung dazuverdienen. In der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Bauern, Gewerbe) wird dagegen die Pension bei Überschreiten des Zuverdienstes von rund 405 Euro im Monat gestrichen.

Nun ist im Zuge des neuen Pensionspakets eine weitere Verschlechterung zulasten der ASVG-Versicherten vereinbart. In der gesetzlichen Pensionsversicherung wird nun auch nach dem Regelpensionsalter von 60 bzw. 65 Jahren bei einem Zuverdienst über einer bestimmten Höhe die Pension bis zur Hälfte gekürzt, bei Beamten nicht.

Dagegen hat sich in der ÖVP öffentlich eine Protestfront formiert. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl hat mit diesem Punkt keine Freude. Die Chefin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, hat schon am Tag nach der Koalitionseinigung Widerstand gegen diese „Bestrafung“ angekündigt und in den vergangenen Tagen mit Verweis auf zunehmenden Unmut die Kritik an der geplanten Kürzung der Pension nach Überschreiten des Regelpensionsalters noch verstärkt.

Es geht um Fälle, bei denen der Betroffene bereits in Pension ist und danach wieder eine Arbeit aufnimmt. Bleibt hingegen jemand länger durchgehend an seinem bisherigen Arbeitsplatz, so gibt es im Alter von 60 bis 63 Jahren (Frauen) und 65 bis 68 Jahren (Männer) dafür einen Bonus in Form einer Senkung der Pensionsbeiträge bis zur Hälfte für Unternehmen und Arbeitnehmer. Von der Kürzung der Pension sollen nur künftige dazuverdienende Pensionisten befristet für drei Jahre betroffen sein, nicht jene, die schon in Pension sind, heißt es koalitionsintern. Im Papier der Verhandler ist das allerdings nicht verankert.

Mitterlehner: Kein Kommentar

Die Abmachung ist auf Wunsch der SPÖ in das Pensionspaket aufgenommen worden, die ÖVP-Verhandler Finanzminister Hans Jörg Schelling und Sozialsprecher August Wöginger haben eingewilligt. Vizekanzler ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner, der am Montag ohnehin mit innerparteilicher Kritik zur Schulreform zu kämpfen hatte (siehe Bericht unten), wollte die Regelung und den ÖVP-Protest zur Pensionskürzung auf Anfrage der „Presse“ ausdrücklich „nicht kommentieren“.

Das Pensionspaket muss erst in Form eines Gesetzes ausformuliert werden. Allerdings ist Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) wenig geneigt, die Kürzung nochmals herauszunehmen. Man denke schon, „dass man das nicht wieder aufschnürt“, hieß es in seinem Büro. Dafür verspricht der Sozialminister Abhilfe in anderer Form: Er möchte die im Pensionspapier recht allgemein gehaltene weitere Harmonisierung der Pensionssysteme rasch mit Vorschlägen vorantreiben, wurde der „Presse“ erklärt.

Die Regelung der Pensionskürzung wird so argumentiert: Man wolle nicht fördern, dass jemand in Pension geht und dann dazuverdient, sondern dass der Betroffene gleich im Job bleibt. Für Korosec ist das weltfremd, weil viele in Unternehmen Ältere in die Pension drängten und Betroffene erst später wieder eine Betätigung fänden.

Beamten in Frühpension ist der volle Zuverdienst seit einem Jahrzehnt erlaubt, weil der Verfassungsgerichtshof die sogenannten Ruhensbestimmungen, die die Kürzung bei einem Zuerwerb festlegen, für sie aufgehoben hat. Begründung vereinfacht: Beamte seien auch in Pension nicht im Ruhestand. Seit zehn Jahren hat kein Regierungsmitglied mit Ausnahme der damaligen Beamtenministerin, Doris Bures (SPÖ), im Jahr 2008 mehr gewagt, dieses Sonderrecht für Beamte auch nur anzutasten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2016)

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