Verfassungsrechtler zeigen sich über ein geplantes Sondergesetz skeptisch. Es könnte gleichheitswidrig sein.
Wien. Am Dienstag will Sozialminister Alois Stöger die gesetzlichen Änderungen für den Übertrag von 3300 Mitarbeitern der Bank Austria in die öffentliche Pensionsversicherung im Ministerrat absegnen lassen. Wie berichtet, legte Stöger bei den Plänen der Bank Austria, den Übertrag nach den derzeit geltenden Bestimmungen durchzuführen, ein Veto ein. Die Bank hätte deutlich weniger für bereits angefallene Beitragsmonate der Mitarbeiter zahlen müssen als bei vergleichbaren Fällen, die von Anfang an im ASVG-System versichert waren, so die Begründung.
Anders als in der Vorwoche angekündigt, dürfte es dem Vernehmen nach nun aber doch kein Sondergesetz für die Bank Austria geben, sondern eine Novelle des ASVG. Die neuen Regeln müssten also auch für andere Überträge gelten – etwa wenn Beamte in die Privatwirtschaft wechseln. Jedes Jahr gibt es rund 3000 solche Wechsel.
Verfassungsjuristen hatten sich im Vorfeld gegenüber einem Sondergesetz sehr skeptisch gezeigt. Dies könnte gleichheitswidrig sein, so etwa Theo Öhlinger im ORF-Radio. Weiterhin offen ist aber die Frage, ob ein rückwirkendes Gesetz gültig ist (der Übertrag wurde ja bereits angemeldet) und ob nicht auch diverse Gebietskörperschaften nachträglich höhere Beiträge zahlen müssten. (jaz)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2016)