Die 22,8 Prozent des Letztgehaltes über alle Beitragsmonate gerechnet summieren sich auf Kosten von 728,7 Millionen Euro für die Bank Austria.
Die Überführung von 3.300 Bank-Austria-Mitarbeitern aus dem bankeigenen Pensionstopf ins staatliche Pensionssystem soll der UniCredit-Tochter teurer kommen, als gedacht. Denn heute ist nach Vorlage von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) im Ministerrat eine Novelle des ASVG-Gesetzes auf den Weg geschickt worden.
Demnach muss die Bank Austria 22,8 Prozent und nicht nur sieben Prozent vom Letztgehalt, gerechnet über alle Beitragsmonate, als "Mitgift" zahlen. Heuer beliefe sich die Summe insgesamt auf errechnete 728,7 Mio. Euro, 2017 kämen noch einmal 40 Mio. Euro dazu. Eine Ausnahme für die Bank Austria aus dem Jahr 1957 wird durch einen Zusatzparagrafen beendet.
Nostrifizierung durch EU vorgesehen
"Die Novelle stellt sicher, dass alle Arbeitgeber im Pensionsversicherungsrecht gleich behandelt werden." Stöger zufolge ergibt sich durch die Novelle - zum Paragraf 311 im ASVG-Gesetz gesellt sich neu der Paragraf 311a - kein Verlust für die Steuerzahler. Das Gesetz soll laut einem Stöger-Sprecher in den nächsten Wochen durch den Nationalrat. Dann will man das Gesetz von der EU-Kommission im Sinne der Rechtssicherheit notifizieren lassen.
Die Bank Austria wollte die Vorgänge vorerst nicht kommentieren. "Sobald das Gesetz tatsächlich beschlossen wurde, werden wir es prüfen und über unsere Handlungsoptionen entscheiden", hieß es gegenüber der APA.
Stöger geht von Verfassungskonformität aus
Auf verfassungsrechtliche Bedenken von Experten angesprochen sagte der Sozial- und Arbeitsminister, dass er gehe "davon aus, dass die Gesetze, die wir im Parlament beschließen, verfassungskonform sind. Gleichbehandlung führt dazu, dass es verfassungskonform ist." Heute musste die Novelle vorerst aber einmal den Ministerrat passieren.
Der bisher allein existente Paragraf 311 bezieht sich nur auf bereits aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedene Mitarbeiter. Nun habe man "eine klare rechtliche Lösung geschaffen", sagte Stöger vor dem Ministerrat. Der Paragraf 311a bezieht sich auch auf noch beschäftigte Dienstnehmer. ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling sagte vor der Ministerratssitzung, er habe auf die Gesetzesnovelle bezogen "noch einmal klar gemacht", dass es zu keinen Belastungen des Bundeshaushalts kommen dürfe mit diesem Gesetz.
Neos: "Unvereinbar mit Rechtsstaat"
Die Freiheitlichen kritisierten die Novelle als "Gesetzesmurks". Es handle sich um "eine 'Auftragsarbeit' für den Verfassungsgerichtshof", so die freiheitliche Abgeordnete zum Nationalrat, Dagmar Berlakowitsch-Jenewein. Die Sache werde spätestens im Herbst das Höchstgericht beschäftigen.
Die Grünen zeigten sich in Person ihrer Sozialsprecherin Judith Schwentner hingegen "durchaus zufrieden mit der Stoßrichtung der Gesetzesvorlage". Für ihre Fraktion sei es "wichtig, dass alle Beiträge so entrichtet werden, als ob diese Menschen immer schon im ASVG versichert gewesen wären".
Die Neos übten Kritik, dass die Gebietskrankenkasse (GKK) die dort per 1. März angemeldeten 3300 Bank-Austria-Leute nur mit Vorbehalt angenommen habe. Wenn es laut Stöger keine Rechtsgrundlage gebe, dann müsse die GKK handeln. "Die UniCredit kann in weiterer Folge gegen den Bescheid der GKK den Rechtsweg beschreiten", so Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker, der das nachträgliche Gesetz prinzipiell "für unvereinbar mit dem Rechtsstaat" hält.
(APA)