Kino für Unterschrift: Lugner rudert zurück

 Präsidentschaftskandidat Richard Lugner
Präsidentschaftskandidat Richard LugnerAPA/ROBERT JAEGER
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Der Hofburg-Kandidat schenkt Unterstützern keine Kinokarten mehr - lädt aber zu einer "Unterstützerparty mit Gulasch und Freigetränken".

Baumeister und Hofburg-Kandidat Richard Lugner versuchte in den vergangenen Tagen mit einer Limousinenfahrt, Freistunden für Schüler und Kinogutscheinen die Österreicher zu einer Unterschrift für ihn zu bewegen - 6000 benötigt er bis 18. März, um bei der Präsidentschaftswahl antreten zu dürfen. Am Dienstag fand das Verteilen der Gratis-Kinotickets nun ein jähes Ende. Der Grund: eine Anzeige durch das Innenministerium.

Es sei dem 83-Jährigen eine "großes Anliegen, aufgrund der eingebrachten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und der unklaren Rechtslage, die Aktion doch abzusagen", gab er am Dienstag in einer Aussendung bekannt. Zunächst hatte Lugner noch erklärt, sein Rechtsanwalt habe die Aktion in einem Gutachten für rechtmäßig erklärt.

Für das Innenministerium und die Medien hatte Lugner am Dienstag auch Kritik parat: "Dass der gebührenfinanzierte ORF keine Freude mit einem unabhängigen Lugner hat, überrascht mich nicht. Dass man mir jetzt aber mit Freiheitsstrafe droht, weil ich Unterstützer belohnen möchte, geht aber doch etwas zu weit."

Ganz nehmen lassen will sich Lugner seine Aktionen jedenfalls nicht - und kündigte am Dienstag daher auch gleich die nächste an: "Zum Ende der Einreichungsfrist veranstalten wir in der Lugner City eine Unterstützerparty mit Gulasch und Freigetränken." Unterstützer seien dazu herzlich eingeladen.

Bestechung

Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (StGB) bedroht die Bestechung bei einer Wahl mit bis zu einem Jahr Haftstrafe. Der Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs erklärte gegenüber der "Presse", dies gelte auch schon für das Abgeben von Unterstützungserklärungen. Eine Strafe drohe übrigens nicht nur einem Politiker, sondern auch dem beschenkten Wähler.

(Red.)

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