Antrag abgelehnt: Strasser bekommt keinen Strafnachlass

 Ernst Strasser
Ernst Strasser APA/ROBERT JAEGER
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Der frühere Innenminister beantragte eine bedingte Haftentlassung. Das Landesgericht winkte ab. Er könnte Beschwerde einlegen.

Der frühere Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Ernst Strasser, bekommt vorerst keinen Strafnachlass. Das berichtet der "Kurier" am Mittwoch. Ein Antrag auf bedingte Haftentlassung des 59-Jährigen sei vom Landesgericht für Strafsachen Wien abgelehnt worden.

Der ehemalige Minister war wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre zu drei Jahren Haft verurteilt worden und hatte die Strafe im November 2014 in der Vollzugsanstalt Simmering angetreten. Nach acht Wochen hinter Gittern wurde er Freigänger. Er arbeitete tagsüber als Berater für eine Firma und musste jeweils am Abend wieder ins Gefängnis einrücken.

Am 28. Mai 2015 änderte sich die Situation: Seither trägt der frühere Politiker eine Fußfessel, für die er übrigens ein Taggeld bezahlen muss, das maximal 22 Euro pro Tag betragen kann.

Entscheidung ist nicht rechtskräftig

Nach Verbüßung der Hälfte hatte der verurteilte Politiker nun die Möglichkeit, die bedingte Haftentlassung zu beantragen, was vom Gericht abgelehnt wurde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwoch. Strasser kann noch eine Beschwerde gegen den Beschluss von Anfang März beim Oberlandesgericht Wien einbringen.

>>> Bericht im "Kurier"

(APA/Red.)

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