Höchstgericht: Ruhepause der Beamten ist bezahlte Arbeitszeit

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Für alle österreichischen Beamten gilt nunmehr eine 37,5-Stunden-Woche. Ein beamteter Briefträger hatte dagegen geklagt, die halbstündige Pause in der Freizeit konsumieren zu müssen.

Arbeitszeitthemen sorgen häufig für Diskussionen. Nun sorgt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) für mehr Klarheit: Der VwGH hat bestätigt, dass Beamte ihre Mittagspause in der Dienstzeit konsumieren können und damit bezahlt bekommen. Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ist die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause im Gegensatz dazu unbezahlte Freizeit. Der Arbeitstag verlängert sich damit in der Regel um eine halbe Stunde.

Anlass war eine Klage eines beamteten Briefträgers der Post AG, der nicht einsehen wollte, warum er so wie die Vertragsbediensteten seine halbstündige Ruhepause in der Freizeit konsumieren muss. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht vor, dass nach sechs Stunden Arbeit eine 30-minütige Pause zu machen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen September entschieden, dass die Ruhepause, die laut Beamtendienstrecht "zu gewähren" ist, zwingend zu bezahlen ist. Der VwGH wies nun (Ra 2015/12/0051) die vom Personalamt der Post beantragte Revision zurück. Damit gelte nun für alle österreichischen Beamten eine 37,5 Stunden-Woche, erläuterte Christoph Kietaibl, Professor für Privatrecht an der Uni Klagenfurt, im "Standard".

VwGH: Keine neue Erkenntnis

Der Spruch gilt nicht nur für die Postbeamten, sondern für alle österreichischen Beamten, bestätigt man von Seiten des VwGH. Es handle sich dabei allerdings nicht um eine neue Erkenntnis, sondern nur um die Bestätigung einer jahrelang geübten Praxis, die als rechtmäßig erkannt wurde. Es habe dazu auch schon einen Rechtsspruch zum oberösterreichischen Landesbeamtengesetz gegeben, das eine vergleichbare Bestimmung habe.

In der Post gibt man sich gelassen: Der Spruch gelte nur für jene rund 80 beamteten Dienstnehmer in der Briefzustellung, die 2012 nicht in das neue Arbeitszeitmodell gewechselt seien. Für alle anderen rund 8.000 Briefzusteller gelte die Gleitzeit-Betriebsvereinbarung, in der die unbezahlte Pause mit einer Zulage von monatlich 231,80 Euro abgegolten werde, erläuterte Post-Sprecher Michael Homola im "Standard". Die Personalvertretung fordert hingegen eine Nachzahlung der bisher entgangenen Entgelte. Die rund 80 Beamten der Klägergruppe sollen nun laut "Standard" von der Briefzustellung in andere Geschäftsbereiche versetzt werden.

(APA)

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