Um bald Rechtssicherheit zu haben, drückt das Sozialministerium aufs Tempo.
Wien. Erst am Dienstag hat Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) die Novelle zur Änderung des ASVG im Ministerrat präsentiert. Am Donnerstag soll sie bereits in den Sozialausschuss des Parlaments. Ein Beschluss im Plenum könnte somit schon im April erfolgen. Man wolle schnell Rechtssicherheit in der Causa herstellen, heißt es.
Ob es die wirklich so schnell geben wird, ist allerdings fraglich. Denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Bank Austria die Novelle vor den Höchstgerichten bekämpfen wird. Verfassungsjuristen haben ja schon erklärt, dass die Rückwirkung der Änderung problematisch sei. Wie berichtet soll die Änderung des Gesetzes dafür sorgen, dass bei einem Übertrag der Pensionslasten bei aufrecht bleibendem Dienstverhältnis 22,8 Prozent des Letztgehalts pro Versicherungsmonat zu bezahlen sind. Bisher ist die Bank Austria vom derzeit laut Gesetz gültigen Satz von sieben Prozent ausgegangen.
Weiterhin Kritik gibt es aber auch von einzelnen Mitarbeitern. Sie befürchten Pensionskürzungen – etwa wenn ihre Pensionen bisher über der ASVG-Höchstpension gelegen wären. Diese Nachteile will ihnen die Bank mittels Abschlagszahlung abgelten. (jaz)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2016)