Beamte: Wirbel um bezahlte Mittagspause

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Unterschiedliche Regelungen sorgen für Unmut.

Wien. Bundesbeamten steht eine bezahlte Mittagspause zu, das bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Fall eines beamteten Postlers (Ra 2015/12/0051). Nun ist das an sich nichts Neues, sondern steht so im Gesetz. Trotzdem löste es einigen Wirbel aus, vor allem im Bundesland Salzburg.

Dort forderten Gewerkschafter prompt auch für den dortigen öffentlichen Dienst die bezahlte Mittagspause ein. Das Beamtendienstrecht werde in Salzburg noch anders ausgelegt, im Vergleich zu anderen Ländern und zum Bund sei das nun unhaltbar. Beim Land reagierte man ebenso prompt – und stellte gegenüber der APA klar, diesem Wunsch nicht nachkommen zu wollen. Er denke nicht, dass es in Österreich Verständnis dafür gebe, dass öffentlich Bedienstete die Mittagspause im Dienst konsumieren können, Mitarbeiter in der Privatwirtschaft aber nicht, sagte Landesrat Josef Schwaiger.

Unterschiedliche Gesetze

Nach dem Gesetz gibt es diesen Unterschied tatsächlich: Laut Beamten-Dienstrechtsgesetz ist, wenn die Gesamtdauer der Tagesdienstzeit mehr als sechs Stunden beträgt, „eine Ruhepause von einer halben Stunde einzuräumen“. Im Arbeitszeitgesetz für privatrechtliche Dienstverhältnisse ist dagegen vom „Unterbrechen“ der Arbeitszeit durch die Pause die Rede. Beide Bestimmungen basieren auf einer EU-Richtlinie, die eine Pause nach sechs Stunden Arbeit vorschreibt. Ob bezahlt oder unbezahlt, lässt die Richtlinie offen – beides ist also möglich.

Und was ist nun mit den Salzburger Beamten? Für sie können durchaus wieder andere Regeln gelten. Denn das Beamten-Dienstrechtsgesetz gilt zwar österreichweit, betrifft aber nur Bundesbeamte, nicht jene von Ländern und Gemeinden. Für diese hat jedes Land eigene Rechtsvorschriften. Und sie lehnen sich zwar meist stark an das Bundes-Beamtenrecht an, können aber auch abweichen. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2016)

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