Bank-Austria-Pension: Rechnungshof kritisiert Gesetzesänderung

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Die Daten reichen nicht für einen Beschluss, moniert RH-Präsident Moser in einem Schreiben an die Klubobleute im Parlament. Auch die Leistungen der Bank Austria seien nicht klar.

Harsche Kritik übt der Rechnungshof an der unter Zeitdruck geschnürten Gesetzesanpassung, mit der die Übertragung von Bank-Austria-Pensionisten in die allgemeine Sozialversicherung ermöglicht werden soll. "Nach Ansicht des RH bieten die vorliegenden Erläuterungen derzeit keine hinreichende Entscheidungsgrundlage ", so das der APA vorliegende Schreiben an Klubobleute und Rechnungshofsprecher der Parteien.

Völlig unverständlich ist aus Sicht des Rechnungshofes, dass bei der Anpassung des Sozialversicherungsgesetzes aus Anlass der Übertragung der Bank-Austria-Pensionisten keine Vorausschätzung der künftigen Kosten - auch für die Sozialversicherung - vorgenommen wurde. Da auch noch vier Jahre nach der Maßnahme Kosten von mehr als 20 Millionen Euro zu erwarten seien, wären die finanziellen Auswirkungen für die nächsten 30 Finanzjahre vorauszuschätzen gewesen, erinnert RH-Präsident Josef Moser in dem Schreiben.

Angaben nicht exakt genug

Zwar werde in den Erläuterungen vermerkt, dass "rund 3000" Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder über Pensionsanwartschaften verfügen, bzw. werden an einer Stelle 3068 Personen genannt, es sei aber nicht ausgeschlossen, dass es noch zu Nachmeldungen kommt. In Summe könne man die geschätzten Einnahmen nicht den zu erwartenden Mehrausgaben gegenüberstellen.

In der Verordnung über finanzielle Auswirkungen (WFA) stehe nur, dass eine "Beitragsgrundlagensumme von knapp 3,2 Milliarden Euro" gemeldet wurde, es sei aber nicht klar, ob dies die versicherungsmathematisch berechneten künftigen Pensionsansprüche der überzuleitenden Dienstnehmer und Vorstandsmitglieder beinhalte. Auch sei nicht klar, ob die Bank Austria nur die bekannte Einmalzahlung von rund 729 Mio. Euro leisten wird. Sollte beides so sein, würde sich die Bank Austria rund 2,5 Mrd. Euro an Pensionszahlungen ersparen, rechnet der RH vor. Dieser Betrag wäre dann künftig von der Pensionsversicherung nach dem ASVG zu leisten.

Vergleichsfall: Ganze Rückstellung übertragen

Es "kann nicht nachvollzogen werden", dass der Mehraufwand für das ASVG "nicht beziffert werden kann, da nicht bekannt ist, wann wie viele der übergeleiteten Personen ihre Pension antreten werden", meint der RH, denn die Bank Austria müsse entsprechende Daten vorliegen haben, um die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen versicherungsmathematisch zu berechnen. Im Halbjahresfinanzbericht der Bank für 2015 seien für solche Verpflichtungen mit 2,116 Mrd. Euro ausgewiesen, in der Bilanz im Bank Austria Halbjahresfinanzbericht 2015 seien "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" mit 5,394 Mrd. Euro beziffert.

Der Rechnungshof verweist in seinem Schreiben auch auf den Vergleichsfall der Überführung des Pensionsfonds der Architekten-und Ingenieurkonsulentenkammer an die Sozialversicherungsanstalt. Damals sei mehrere Jahre über die Überführung verhandelt worden, die Kammer habe den Pensionsfonds mit dem gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögen und damit gleichsam die gesamte Pensionsrückstellung an die SVA der gewerblichen Wirtschaft übertragen.

(APA)

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