Heta-Gläubiger bringen erste Klagen ein

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Am Montag haben mehrere Investoren laut eigenen Angaben eine erste Klage gegen Kärnten beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Schelling erwartet jedoch, dass die gerichtliche Klärung Jahre dauert.

Wien. Man wolle Kärnten dazu bringen, seine „Verpflichtungen einzuhalten“. Mit diesen Worten begründete jenes Gläubigerkonsortium, das durch seine Ablehnung das Rückkaufangebot für die landesgarantierten Anleihen der Hypo-Bad-Bank Heta zum Scheitern brachte (siehe auch Seite 1), am Montag das Ergreifen rechtlicher Schritte. Man habe bereits eine erste Klage beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht.

Man suche zwar weiterhin eine Lösung am Verhandlungstisch. Die bisherige Weigerung Kärntens zu ernsthaften Gesprächen zwinge jedoch zu diesem Schritt. Von Kärntens Landeshauptmann, Peter Kaiser (SPÖ), hieß es dazu zuletzt, dass man „mit offenem Visier“ verhandlungsbereit sei, aber nicht mehr bieten könne, als in dem am vergangenen Freitag abgelehnten Angebot enthalten gewesen sei.

Wie mehrfach berichtet, hat Kärnten mit Unterstützung des Bundes angeboten, die landesgarantierten Anleihen zu 75 Prozent des Nominalwertes abzukaufen. Das war den Gläubigern, die einen internationalen Präzedenzfall fürchten, jedoch zu wenig. Eine Entscheidung, die auch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Montag mit „großem Bedauern“ zur Kenntnis nahm. Ein weiteres Angebot schloss er jedoch aus. Nun seien die Finanzmarktaufsicht (FMA) und wohl auch die heimischen Gerichte am Zug.

Die weitere Vorgehensweise erfolge nämlich wie bereits bei Verhängung des Schuldenmoratoriums im März des Vorjahres verlautbart. So wird die FMA einen Schuldenschnitt verhängen – erwartet wird, dass dieser im April kommt und rund 55 Prozent ausmachen wird. Zudem dürfte die Behörde auch die Laufzeiten der Anleihen strecken und wohl auch auf einen Zeitpunkt vereinheitlichen, um eine etwaige Gläubigerbevorzugung zu verhindern.

Ab wann gilt die Haftung?

Dieser Punkt ist entscheidend für die Frage, ab wann die Haftungen Kärntens – die von dem Schuldenschnitt ja nicht beeinflusst werden – von den Gläubigern in Anspruch genommen werden können. Die Investoren meinen, dass dies bereits ab Verhängung des Schuldenschnitts möglich ist. Laut Schelling wird „die Haftung erst schlagend, wenn endgültig klar ist, wie hoch die Abwicklungsrate ist“. Und das könnte erst im Jahr 2020 der Fall sein, wenn die Heta vollständig abgebaut ist.

Dass es nicht bei dieser ersten Klage bleiben wird, ist für Schelling klar. Er erwartet jedoch, dass „die erste Instanz vier bis fünf Jahre und auch die zweite Instanz vier bis fünf Jahre“ dauern werde.

Allerdings erwartet Schelling nicht nur für Kärnten rechtliche Folgen. „Die Nichtannahme des Angebots wird auch für die Gläubiger ein ernstes Problem werden. Viele konnten nicht zustimmen, obwohl sie wollten“, so Schelling. Aktionäre oder Investoren der entsprechenden Banken und Fonds könnten nun ebenfalls Klagen gegen diese einbringen. Vom Gläubigerkonsortium wurde zuletzt zurückgewiesen, dass es solche Abweichler gegeben habe. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2016)

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