Hofburg-Kandidaten können bis Dienstag Unterschriften nachsammeln

Hofburg-Wahl: Unterschriften können bis Dienstag nachgesammelt werden
Hofburg-Wahl: Unterschriften können bis Dienstag nachgesammelt werden APA/ROBERT JAEGER
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Die Frist zur Einreichung der nötigen 6000 Unterstützungserklärungen endet an sich am Freitag. Es gibt aber noch eine Nachfrist.

Hofburg-Bewerber wie Richard Lugner oder Elfriede Awadalla sammeln dieser Tage noch intensiv Unterstützungserklärungen. Spätestens am Freitag um 17 Uhr müssen sie ihre Wahlvorschläge für die Präsidentschaftswahl einbringen. Haben sie dann noch keine 6000 Unterschriften, bekommen sie eine Nachfrist bis Dienstag.

Für die Parteikandidaten Rudolf Hundstorfer (SPÖ), Andreas Khol (ÖVP), Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van der Bellen (Grüne) war es nach eigenen Angaben kein Problem, 6000 Unterstützer zu finden. Auch die parteiunabhängige Irmgard Griss steht fix am Stimmzettel, sie hat schon eingereicht. Zahlreiche Privatpersonen dürften weit unter der 6000er-Hürde liegen, EU-Gegner Robert Marschall gibt keine Auskunft.

Für Lugner und die linke Kandidatin Awadalla dürfte es knapp werden. Sie können aber jedenfalls am Freitag ihren Wahlvorschlag beim Innenministerium einreichen und die 3600 Euro Kostenbeitrag leisten. Dann haben sie noch Montag und Dienstag (theoretisch bis 24 Uhr, praktisch bis zur Schließung der Gemeindeämter bzw. Bezirksämter) Zeit, sich um die ausstehenden Unterschriften zu bemühen.

"Mangel binnen drei Tagen zu beheben"

Diese Nachfrist sieht das Bundespräsidentenwahlgesetz in Paragraf 8 vor: Wenn Unterstützungserklärungen fehlen, hat die Wahlbehörde den Zustellungsbevollmächtigten aufzufordern, diesen Mangel "binnen drei Tagen zu beheben".

Die Bundeswahlbehörde tritt am Samstag am späten Nachmittag zusammen. Freitag und Samstag werden mit einem erweiterten Team die Unterstützungserklärungen geprüft und gezählt. Werden Mängel (auch eine fehlende Zustimmung des Kandidaten wäre ein solcher) festgestellt, wird den betreffenden Bewerbern die Nachfrist zuerkannt. Diese Bestimmung gibt es nur bei Bundespräsidentenwahlen, bei Nationalratswahlen ist keine Nachfrist vorgesehen.

Nach einer neuerlichen Prüfung ist der Stimmzettel am Gründonnerstag, 24. März, fix. An diesem Tag sind die Wahlvorschläge abzuschließen und zu veröffentlichen. Dann können die Stimmzettel für die Wahl am 24. April gedruckt werden.

(APA)

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