Auch bei Beamten, die ins ASVG-Pensionssystem wechseln, muss künftig ein höherer Beitrag gezahlt werden.
Wien. Wochenlang führte der geplante Pensionsübertrag von rund 3300 Mitarbeitern aus dem firmeneigenen Pensionssystem der Bank Austria in das allgemeine staatliche Pensionssystem (ASVG) zu einer heftigen öffentlichen Diskussion. Grund dafür war, dass die Bank sich dabei auf ein Gesetz berief, laut dem pro Beitragsmonat nur sieben Prozent des Letztgehaltes zu zahlen gewesen wäre. Der normale Beitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt jedoch 22,8 Prozent pro Monat.
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und Sozialminister Alois Stöger haben deshalb bereits im Februar eine gesetzliche Neuregelung aufs Tapet gebracht. Gestern, Mittwoch, wurde diese in Form einer Novelle im Nationalrat beschlossen. Und gegenüber der in der Vorwoche im Ministerrat beschlossenen Version („Die Presse“ berichtete) wurde eine überraschende Veränderung durchgeführt.
22,8 Prozent auch für Beamte
Rückwirkend per Anfang Februar gilt nun für sämtliche Wechsel von einem beitragsfreien Pensionsverhältnis in das ASVG der Prozentsatz von 22,8 Prozent. Somit ist nicht nur die Bank Austria betroffen, sondern auch Beamte, die aus dem öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft wechseln. Dies tritt laut Daten der PVA in rund 3000 Fällen pro Jahr ein. Für die Gemeinden, Länder oder den Bund entstehen dadurch ab sofort also ebenfalls höhere Kosten.
Im Sozialministerium heißt es dazu, dass diese kurzfristige Änderung noch gemacht wurde, um das Gesetz möglichst unangreifbar zu machen. Zudem sei eine Gleichstellung von Beamten und ASVG-Versicherten auch ein grundsätzlicher Wunsch in der Politik. Positiver Nebeneffekt dieser Änderung war zudem, dass auch nahezu alle Oppositionsparteien am Mittwoch der Novelle zustimmten. Lediglich die Neos lehnten auch die jüngste Version ab und sprachen von einem Geschenk an die Bank Austria.
In der im Ministerrat beschlossenen ersten Version der Novelle hätte der höhere Prozentsatz nur dann gelten sollen, wenn das Dienstverhältnis aufrecht bleibt. Das hätte de facto nur die Bank Austria betroffen und nährte Sorgen vor einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof. Für die Bank wird der Übertrag nun deutlich teurer als ursprünglich geplant. Statt knapp rund 300 sollen nun rund 730 Mio. Euro an die PVA überwiesen werden. Bei der Bank heißt es dazu: „Wir werden das Gesetz prüfen und dann über unsere Vorgangsweise entscheiden.“ (jaz)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2016)