Heta-Pleite vorerst abgewendet

General view of the headquarters of defunct Austrian lender Hypo Alpe Adria  in Klagenfurt
General view of the headquarters of defunct Austrian lender Hypo Alpe Adria in Klagenfurt(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Ein Gerichtsurteil könnte in einer Kettenreaktion zu massiven Vermögensverlusten führen, warnte die Hypo-Bad-Bank. Das deutsche Gericht vertagte daraufhin den Prozess.

Wien. Ein Urteil gegen die Heta am Frankfurter Landgericht hätte zum sofortigen Konkurs der Hypo-Bad-Bank führen können. Das ist nun zumindest vorerst abgewendet: Das Gericht vertagte den Prozess bis zum 9. Juni. Entscheidend war eine Intervention der Finanzmarktaufsicht (FMA).

200 Millionen Euro plus Zinsen fordert die FMS Wertmanagement – das ist die Bad Bank der Hypo Real Estate – von der Heta und argumentiert, dass das von der FMA verhängte Zahlungsmoratorium in Deutschland nicht gültig ist. Für die Heta hätte auch schon ein erstinstanzliches Urteil fatale Folgen haben können, weil es in Deutschland die Möglichkeit der „vorläufigen Vollstreckbarkeit“ des Urteils gibt. Der Kläger kann gegen Hinterlegung einer Kaution einen Exekutionstitel erhalten.

Heta-Vorstandschef Sebastian Schoenaich-Carolath wandte sich Donnerstagabend mit einem Appell an die Kläger: Eine vorläufige Vollstreckung des Urteils würde zu einer Kettenreaktion führen, die auch für den Kläger mit erheblichen Risken verbunden sei. Sobald ein Gläubiger auf Vermögenswerte der Heta zugreife, müsse die FMA einen Insolvenzantrag stellen, um eine Ungleichbehandlung der Gläubiger zu verhindern. Dies aber würde zu einem Vermögensverlust führen, weil die Assets im Konkursfall deutlich weniger wert sind als bei einer geordneten Abwicklung.

„Aufgelegter Elfmeter“

Das wiederum würde, so Schoenaich-Carolath, zu Schadenersatzforderungen gegen den Kläger führen. Nicht nur für andere Gläubiger, sondern auch für das Land Kärnten, das mehr für seine Haftungen zahlen müsste, wäre das „ein aufgelegter Elfmeter“, so der Heta-Vorstandschef. Den Schaden einer vorzeitigen Insolvenz bezifferte er mit mehreren hundert Millionen bis zu einer Milliarde Euro. Und der Kläger hafte bei einer vorläufigen Vollstreckung des Urteils „verschuldensunabhängig“ für Schäden.

Die FMA bestätigte am Freitag die Sichtweise des Heta-Vorstands, wonach eine Gläubigerbevorzugung drohe, womit die Behörde ein Insolvenzverfahren einleiten müsse, und wurde selbst aktiv: Sie stellte beim Frankfurter Landgericht einen Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens und gab dem Gericht zwei Anregungen mit auf den Weg: erstens, eine vorläufige Vollstreckung des Urteils nicht zuzulassen. Und zweitens, die Angelegenheit direkt dem Europäischen Gerichtshof zu einer Entscheidung vorzulegen. Denn dort, so die Ansicht von Heta und FMA, werde die Angelegenheit ohnehin irgendwann einmal landen.

Die Intervention der FMA hatte Erfolg: Die Richterin, die für Freitag eigentlich ein Urteil angekündigt hatte, informierte über das Schreiben und vertagte bis zum 9. Juni. Bis zum 10. Mai können die Streitparteien neue Schriftsätze einbringen – was zumindest die Heta auf jeden Fall machen will.

Weitere Klagen laufen

Die Klage der FMS ist nicht die einzige, die derzeit vor deutschen Gerichten verhandelt wird. Am 3. Juni geht es in einem gleich gelagerten Rechtsstreit mit deutschen Banken um 238 Millionen Euro. Insgesamt laufen Klagen über zwei Milliarden Euro. Was dort passieren könnte, ist offen. Aber: „Unser Antrag bezieht sich auf alle Verfahren“, sagte ein Sprecher der FMA. Direkt zu holen ist für die Gläubiger in Deutschland wenig: Die Heta verfügt dort nur über Vermögenswerte in bescheidenem Ausmaß. Mit einem deutschen Urteil kann man aber versuchen, auch in einem anderen Land einen Exekutionstitel zu erwirken.

Dass dies auch in Österreich erfolgreich sein könnte, schließt man bei der Heta aus. Die Gläubiger müssten sich an das Bezirksgericht Klagenfurt wenden, dieses wäre aber natürlich an österreichische Gesetze und damit auch an das für die Abwicklung von Banken geschaffene BaSAG gebunden.

Als Nächstes ist in der Hypo-Causa der behördlich verordnete Schuldenschnitt durch die FMA zu erwarten. Danach ist mit der nächsten Prozesswelle zu rechnen – diesmal gegen das Land Kärnten, das noch immer mit elf Milliarden Euro für die Verbindlichkeiten der Hypo haftet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2016)

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