Kärnten will seine Haftungen loswerden

K�RNTEN: PK AUSSERORDENTLICHE REGIERUNGSSITZUNG MIT BERICHT DER FINANZREFERENTIN: KAISER / SCHAUNIG / BENGER / HOLUB
K�RNTEN: PK AUSSERORDENTLICHE REGIERUNGSSITZUNG MIT BERICHT DER FINANZREFERENTIN: KAISER / SCHAUNIG / BENGER / HOLUB(c) APA/GERT EGGENBERGER
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Das Land bereitet sich auf die juristischen Auseinandersetzungen vor: Zunächst wird rechtlich geprüft, ob die Haftungen für die Hypo überhaupt rechtsgültig sind, und ob die Gläubiger ein Mitverschulden trifft.

Wien/Klagenfurt. Monatelang hat die regierende Kärntner Dreierkoalition von SPÖ, Grünen und ÖVP damit gerechnet, dass sie mit ihrem Angebot an die Gläubiger das Problem der Haftungen loswird. Mit der Ablehnung vergangene Woche herrscht leichte Ratlosigkeit. Die kam auch bei der Landtagssitzung am Freitag zum Ausdruck, als am Vormittag die Debatte von der anstehenden – und dann letztlich vertagten – Entscheidung des Landgerichts Frankfurt überlagert war (siehe Bericht oben). „Dann ist womöglich eh alles anders“, lautete der Tenor.

Zumindest führte die prekäre Situation für das Land zu einer gewissen Einigkeit von Regierungs- und Oppositionsparteien. Da herrschte Enttäuschung über die Entscheidung der Gläubiger vor, die sonst üblichen gegenseitigen Schuldzuweisungen hielten sich in Grenzen. In dem von allen Parteien getragenen Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, alles zu tun, um die volle Handlungsfähigkeit des Landes Kärnten „ohne jede Unterbrechung weiter zu sichern“.

Dabei klammert sich Kärnten an einen Strohhalm: Man will rechtlich geklärt wissen, ob die Haftungen des Landes für die Verbindlichkeiten der Hypo tatsächlich gelten. Bauen kann das Land dabei auf ein Gutachten des Uni-Professors Bruno Binder, der zur Ansicht gekommen ist, dass die Haftungen nicht rechtsgültig zustande gekommen und außerdem verfassungswidrig sind.

Jetzt soll eine intensive Prüfung einer allfälligen Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Ausfallhaftungen vorgenommen werden. Und: Es soll eine umfassende Untersuchung eingeleitet werden, ob – und wenn ja, in welchem Umfang – ein Mitverschulden der Gläubiger vorliegt. Dies gelte insbesondere für Fragen der Sorgfaltspflichten, der Interpretation des Haftungsumfangs und der Schadensvergrößerung durch Nichtannahme bisheriger Angebote.

Damit war es mit der Einigkeit aber auch schon wieder vorbei, die Freiheitlichen brachten ihren angekündigten Misstrauensantrag gegen Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) ein. In der Begründung werfen die Abgeordneten Schaunig vor, ihre Vorgangsweise, insbesondere die Weigerung, mit den Gläubigern Verhandlungen zu führen, habe zur Ablehnung durch die Gläubiger geführt.

Schaunig habe dem Land damit Schaden zugefügt. Auch dieser Antrag wurde dem zuständigen Ausschuss zugewiesen, angesichts der Zweidrittelmehrheit der Regierungskoalition von SPÖ, ÖVP und Grünen im Landtag war er von vorneherein aussichtslos, und auch die anderen Oppositionsparteien signalisierten ihre Ablehnung.

(APA/maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2016)

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