Wer regiert Österreich?

Die Sozialpartnerschaft muss beweisen, dass sie ihre Berechtigung noch nicht verloren hat, meint Nationalbank-Präsident Claus Raidl.
Die Sozialpartnerschaft muss beweisen, dass sie ihre Berechtigung noch nicht verloren hat, meint Nationalbank-Präsident Claus Raidl.Die Presse
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Die Sozialpartnerschaft ist eine nicht demokratisch legitimierte Nebenregierung. Sie hat in diesem Land viele Probleme gelöst. Nun wäre es wieder Zeit für ein neues Erfolgserlebnis.

Die österreichische Sozialpartnerschaft ist für unsere Rechtsordnung ein Unikum. So wie das englische Verfassungsrecht beruht auch die österreichische Sozialpartnerschaft auf verschiedenen vertraglichen Grundlagen (Briefen!) und nicht auf einem einmaligen (konstitutiven) Rechtsakt.

Grundlage dieses Gebildes ist ein Brief zwischen dem damaligen Bundeskanzler, Julius Raab (der vorher Präsident der Wirtschaftskammer war), und dem Präsidenten des ÖGB, Johann Böhm, aus dem Jahr 1957, in dem die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen gegründet wurde.

Die Sozialpartnerschaft hat viele Probleme gelöst und in Gesetzesvorschläge gebracht, die im parteipolitischen Getriebe offensichtlich nicht zu bewältigen waren.

Diese Tatsache beinhaltet aber auch den Vorwurf, dass die Sozialpartnerschaft eine demokratisch nicht legitimierte Nebenregierung ist, die das Parlament zur reinen Abstimmungsmaschine degradiert. Da die wichtigsten Vertreter der Sozialpartner auch Abgeordnete im Parlament waren und sind, stellt sich somit die Frage: „Wer regiert Österreich?“ Kein Beirat oder Ausschuss, in dem nicht die Sozialpartner vertreten waren oder sind; vom Ausfuhrförderungsbeirat bis zum Zuckerbeirat. Aufgrund dieser fast schon krakenhaften Umfassung vieler Einrichtungen dieser Republik müssen sich die Sozialpartner den Vorwurf gefallen lassen, in alle Lebensbereiche regelnd eingreifen zu wollen, um mit dieser Macht vor allem die eigene Position (in welcher Frage auch immer) zu festigen.

Die Kritik am System der Sozialpartner geht in zwei Richtungen: Der erste Kritikpunkt sind die Institutionen selbst.

Die Träger der Sozialpartnerschaft sind die drei Kammern mit Pflichtmitgliedschaft und der ÖGB. Der ÖGB als Verein muss durch seine Arbeit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überzeugen beizutreten und Mitgliedsbeiträge zu bezahlen. Durch die Pflichtmitgliedschaft fehlt bei den Kammern dieser Druck, Mitglieder zu werben und es fehlt auch jeder Druck auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Die verfassungsrechtliche Absicherung aller Kammern hat die Gefahr erhöht, dass aus der Selbstverwaltung der Kammern eine Selbsterhaltung der Funktionäre wird.


Wer zahlt am Ende die Rechnung? Der zweite Kritikpunkt ist die Frage: Wem nützen die Lösungen der Sozialpartner und wer zahlt letztlich die Rechnung? Nehmen wir als Beispiel die Ladenöffnungszeiten: Das Verbot der Öffnung der Geschäfte am Sonntag ist ein reiner Willkürakt von Wirtschaftskammer, ÖGB und katholischer Kirche. Diese Regelungen sind ein gutes Beispiel, wie Funktionäre entscheiden, was ihnen passt, was aber eindeutig zulasten der Konsumenten geht. Ein anderes Beispiel: die steuerlich begünstigte Behandlung von Überstundenzuschlägen. Statt höhere Zuschläge zu bezahlen, hat man gesagt, machen wir eine steuerliche Sonderregelung, um mehr netto vom Brutto zu erreichen. Wer zahlt diesmal die Rechnung? Jeder Steuerzahler, weil diese Sonderbehandlung die Steuereinnahmen reduziert und daher der allgemeine Steuersatz höher sein muss.

Wenn man von Entfesselung der Wirtschaft spricht, könnte man bei der Gewerbeordnung beginnen und viele Gewerbe von den Fesseln eines gebundenen Gewerbes befreien und es dem Markt überlassen, ob eine Leistung akzeptiert wird oder nicht. Wir müssen froh sein, wenn jemand das Risiko eingeht, sich selbstständig zu machen.

Zurzeit hat die Sozialpartnerschaft offensichtlich die Fähigkeit verloren, mit Lösungsvorschlägen in das politische Geschehen einzugreifen. In der Bildungspolitik, in der in der „großen“ Politik trotz gemeinsamer Erklärungen totaler Stillstand herrscht, könnte es (unter Einschluss der Industriellenvereinigung) möglich sein, dass die Sozialpartner den entscheidenden Anstoß geben.

Die Sozialpartnerschaft steht an einer entscheidenden Wende. Entweder es gelingt ein Durchbruch bei typischen Sozialpartnerthemen (Arbeitszeitgesetz, Flexibilisierung bei den Überstunden, Lockerung bei den übertriebenen Maßnahmen des Arbeitsinspektorates) oder die Sozialpartnerschaft hat ihre Berechtigung verloren.

Wir warten auf ein Entfesselungs- und Entlastungspaket der Sozialpartner unter Einschluss der Senkung der Pflichtbeiträge zu den Kammern.

Zur Person

Claus Raidl wurde am 6. November 1942 in Kapfenberg (Steiermark) geboren.

Beruflich verschlug es ihn zunächst in die Welt der Banken, Wirtschaftsprüfer und Versicherungen, in den 1980er-Jahren wechselte er in die Industrie. Er war im Vorstand der Wiener Holding, der ÖIAG, der Voest und der Austrian Industries.

1991–2010 war Raidl Chef von Böhler-Uddeholm.

Seit September 2008 ist er Präsident der Nationalbank.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2016)

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