Flüchtlinge: EU-Experten helfen Griechen bei Gesetzgebung

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Ein Team von Juristen der EU in Athen soll gewährleisten, dass das griechische Asylrecht umgeschrieben wird, um Verfahren im Eiltempo abwickeln zu können.

Brüssel. Insgesamt 72.000 Plätze für syrische Flüchtlinge bietet die EU der Türkei an – am gestrigen Montag erläuterte die EU-Kommission, wie sie dieses Kernelement des Abkommens mit Ankara umzusetzen gedenkt. Im Rahmen des vereinbarten 1:1-Prinzips soll für jeden sogenannten irregulären Migranten – damit sind seit Sonntag alle Neuankömmlinge in Griechenland gemeint – ein „offizieller“ Syrer aus einem türkischen Flüchtlingslager nach Europa geholt werden.

Um auf das eingangs genannte Kontingent zu kommen, hat die Brüsseler Behörde zwei bestehende Programme zusammengefasst: einerseits das im Juli 2015 beschlossene Resettlement von 22.504 Flüchtlingen aus Lagern außerhalb der EU nach Europa, anderseits die im Herbst des Vorjahres fixierte Umverteilung (Relocation) von 160.000 Schutzbedürftigen aus europäischen Erstaufnahmezentren auf den Rest der Union. Vom ersten Programm stehen 18.000 Plätze zur Verfügung, bei der Umverteilung gibt es noch ein Kontingent von 54.000 Plätzen, das ursprünglich Ungarn zugeteilt worden war, das Budapest aber nicht in Anspruch nehmen wollte – macht summa summarum 72.000. Jene geschätzten 50.000 Flüchtlinge, die derzeit in Griechenland ausharren, sollen nach der Vorstellung der Kommission vom Rest der Relocation-Quote abgedeckt werden, auf die auch Italien Anspruch hat.

Doch zurück nach Griechenland: Da im Pakt EU/Türkei der 20. März als Stichtag gesetzt wurde, könnten die griechischen Behörden bereits seit zwei Tagen Neuankömmlinge in die Türkei zurückschicken. Dass dies auf absehbare Zeit nicht stattfinden wird, hängt auch damit zusammen, dass Griechenland seinen Nachbarn derzeit noch nicht als sicheren Dritt- und Herkunftsstaat anerkennt. Wie es gestern aus Kommissionskreisen hieß, hält sich ein Team von EU-Juristen in Athen auf, um gemeinsam mit der griechischen Regierung den entsprechenden Gesetzestext zu verfassen und das Asylrecht umzuschreiben. Da pauschale Abschiebungen untersagt sind, müssen die griechischen Behörden die Asylgesuche aller Neuankömmlinge im Eiltempo bearbeiten – und abweisen, denn sonst wäre eine Rückführung des Betroffenen in die Türkei nicht legal. Dem Vernehmen nach geht es darum, die gesamte Prozedur samt Berufungsinstanz auf einen Zeitraum von 24 bis 48 Stunden zu komprimieren. In Berlin forderte Regierungssprecher Steffen Seibert jedenfalls Geduld ein: Bis die Abschiebungen mit gesamteuropäischer Hilfe beginnen können, würden noch einige Tage vergehen.

NGOs und UNHCR als Kontrollinstanz

Die Frage der Legalität stellt sich auch bezüglich des Umgangs der Türkei mit abgeschobenen Nichtsyrern – derzeit gelten nur Syrer als schutzbedürftig. Im Abkommen mit den Europäern sicherte die Türkei allen anderen Flüchtlingen (etwa aus Afghanistan oder Eritrea) adäquaten Schutz zu. Ob bzw. in welcher Form diese Zusage erfüllt wird, sollen nach Ansicht der Brüsseler Behörde in erster Linie NGOs und das UN-Flüchtlingswerk UNHCR prüfen – ein Fortschritt gegenüber der vergangenen Woche, als es aus Kommissionskreisen geheißen hatte, für die Verifizierung sei ausschließlich die türkische Justiz zuständig. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2016)

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