Für Minderheitsaktionäre ist bei Eco Business am 22. April schluss

Auf einer a.o. Hauptversammlung soll der Ausschluss der Minderheitsgesellschafter der Eco Business nach dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG).

Wien. Beim geplanten Gesellschafterausschluss und Börsenrückzug der conwert-Tochter Eco Business Immobilien AG wird am 22. April der nächste Schritt erfolgen. Eco Business hat für diesen Tag im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" zu einer außerordentlichen Hauptversammlung geladen, mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: Ausschluss der Minderheitsgesellschafter nach dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG).

Zugleich soll von den Aktionären auf der a.o. HV die Übertragung der Anteile auf den Hauptaktionär Eco Anteilsverwaltungs GmbH beschlossen werden. Diese ist eine direkte 100 Prozent-Tochter der ebenfalls börsennotierten conwert Immobilien Invest SE. Die Eco Anteilsverwaltung hält derzeit 3,28 Prozent am Grundkapital der Eco Business, conwert selbst 94,95 Prozent - in Summe sind es also 98,23 Prozent. Somit befinden sich noch 1,77 Prozent im Streubesitz.

Die Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre ist wie berichtet mit 8,87 Euro je Aktie festgelegt worden. Mit dem Delisting der Eco will conwert seine Struktur weiter verbessern und Kosten senken. Die Eco notiert im standard market auction der Wiener Börse, wo es nur einmal am Tag zu einer Preisbildung kommt. Aufgrund des geringen Streubesitzes ist das Handelsvolumen mit Eco-Aktien sehr gering.

Die Barabfindung wurde durch ein Bewertungsgutachten der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH erstellt. Geprüft werde die Richtigkeit und Angemessenheit der Barabfindung von der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH. Beide werden auf der a.o. HV den Aktionären vorgelegt werden.

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