Panne: 1000-Euro-Pension für Ausländer

Symbolbild: Pensionsgeld.
Symbolbild: Pensionsgeld.(c) APA (Barbara Gindl)
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Die vereinbarte Sondererhöhung der Ausgleichszulage droht der Regierung auf den Kopf zu fallen. Es gibt eindringliche Warnungen, dass dies unfreiwillig zum teuren „Exportschlager“ wird.

Wien. Kleine Änderung, große Wirkung: Während die rot-schwarze Bundesregierung mittlerweile einig ist, im Gefolge der EU-Zugeständnisse an Großbritannien zu prüfen, die Familienbeihilfen für Kinder im Ausland auf das jeweilige Preisniveau herabzuschrauben, dürfte den Pensionsverhandlern von SPÖ und ÖVP nach „Presse“-Recherchen eine Panne mit weitreichenden, kostspieligen Folgen passiert sein. Es geht um die vereinbarte Sonderanhebung der Ausgleichszulage (Mindestpension) von bisher 883 Euro im Monat auf 1000 Euro brutto im Monat, wenn jemand 30 Jahre gearbeitet hat.

Bisher handelte es sich bei Ausgleichszulagen um eine Sozialleistung – fix verbunden mit einem Wohnsitz in Österreich. Mit den 30 Jahren kommt jedoch nun ein Versicherungselement hinzu. Damit könnte die 1000-Euro-Pension auch im EU-Ausland bezogen werden. Deswegen warnen jetzt Experten die Regierung eindringlich, dass eine Kostenlawine auf Österreich zukommt.

Die 1000-Euro-Mindestpension ist von den Verhandlern als Verbesserung für rund 20.000 bis 22.000 Betroffene verkündet worden. Davon sollen vor allem Mütter und Frauen, die Teilzeit arbeiten oder wegen der Kindererziehung nur wenige Arbeitsjahre aufweisen und damit eine niedrige Eigenpension haben, profitieren.

Unabschätzbare Folgekosten

Nach dem Pakt machten Fachleute zuerst intern aufmerksam, welchen unbeabsichtigten sozialpolitischen Zündstoff die Neuregelung birgt. Selbst für Experten gelten die Folgekosten als „nicht abschätzbar“. Noch gibt es nach der politischen Einigung keinen ausformulierten Gesetzesentwurf. EU-Ausländern würde damit Tür und Tor für den Zugang zu heimischen Ausgleichszulagen geöffnet.

„Die Presse“ erkundigte sich wegen des drohenden Pensionsflops genauer. In der Sozialversicherung wird die Regierung händeringend vor einem derart teuren Eigentor angesichts des ohnehin bestehenden Zehn-Milliarden-Zuschusses aus dem Budget gewarnt. Ein ausgewiesener Experte, der Arbeits- und Sozialrechtler an der Universität Wien, Wolfgang Mazal, hat im Gespräch mit der „Presse“ die massiven Bedenken bekräftigt und wollte dies als ausdrückliche Warnung an die Regierung verstanden wissen: Ausgleichszahlungen gelten bisher als Sozialleistungen, die nur beim Aufenthalt in Österreich gewährt werden müssen. Als Versicherungsleistungen müssten die Zahlungen künftig hingegen auch ins EU-Ausland „exportiert“ werden, lautet sein Befund.

Das für Österreich schlimmste Szenario: Ein Gastarbeiter, der nur ein Jahr in Österreich gearbeitet hat und sogar weit weniger als 30 Jahre in seiner Heimat, erwirbt, weil die Ausgleichszulage nicht mehr eine reine Sozial-, sondern eine Versicherungsleistung wird, Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Das zweite, etwas weniger dramatische Szenario: Jemand hat eine kurze Zeit in Österreich gearbeitet, danach beispielsweise als Bauer in Ostanatolien die auf 30 Jahren fehlende Zeit. Wenn der Betroffene dies nachweisen kann, würde ihm die Ausgleichszulage zustehen. Konkret erhält er den Differenzbetrag zwischen seiner niedrigeren Eigenpension und den 1000 Euro im Monat.

Die Konsequenzen liegen auf der Hand. 1000 Euro Pension im Monat wären vor allem für ehemalige Gastarbeiter aus (Süd-)Osteuropa, die in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind, angesichts der dortigen im Regelfall niedrigen Pensionen attraktiv. Ein weiterer namhafter Sozialversicherungsvertreter, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte die Sichtweise ebenfalls. SPÖ und ÖVP begeben sich auf äußerst rutschiges Gesetzesterrain. Es sei im Fall einer Umsetzung zumindest mit einem heftigen Streit der Juristen zu rechnen, erklärte dieser der „Presse“.

Sozialministerium beruhigt

Allerdings: Das Sozialministerium mit Ressortchef Alois Stöger (SPÖ), der die 1000-Euro-Pension bei der SPÖ-ÖVP-Einigung am 29. Februar besonders freudig begrüßt hat, betrachtet ebenso wie der SPÖ-Pensionistenverband die Sache ganz anders. Im Sozialressort sah man auf Anfrage der „Presse“ keinerlei Gefahr, dass die Ausgleichszulage unfreiwillig zum „Exportschlager“ wird. In Stögers Ministerium wird argumentiert, dass die geplante Sondererhöhung auf monatlich 1000 Euro eben an 30 Arbeitsjahre gebunden sei.


„Nach dem momentanen Recht stimmt das“, bestätigt zwar Sozialrechtsexperte Mazal. Derzeit sei die Ausgleichszulage „eindeutig eine Sozialleistung“, das sei inzwischen auch ausjudiziert. Für rund 230.000 Ausgleichszulagen wird derzeit gut eine Milliarde Euro aus dem Bundesbudget bezahlt. Das große Aber folgt: Mit der Knüpfung an 30 Jahre Beitrags- und Versicherungsjahre wandle sich der Charakter in eine Versicherungsleistung. Es sei sehr wohl möglich, dass die gesamte Regelung der Ausgleichszulagen „kippt“ und durch die versicherungsrechtliche Komponente ein Anspruch für EU-Ausländer entsteht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2016)

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