Affäre: Extra „Spielgeld“ zum Spekulieren

(c) Reuters (Denis Sinyakov)
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Die Staatsagentur ÖBFA nahm vor der Finanzkrise noch schnell Milliarden auf. Die FPÖ verlangt nun nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Wien. (höll/APA). Die Kritik an den riskanten Investments der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA), bei der laut Rechnungshof Verluste von bis zu 617 Mio. Euro drohen, reißt nicht ab. Die Opposition fordert eine lückenlose Aufklärung der Affäre und verlangt personelle Konsequenzen. „Die Ankündigung des Finanzministers, künftig keine Spekulationsgeschäfte mehr durchzuführen, ist zu wenig. Man muss klären, wie das überhaupt passieren konnte“, sagen Grüne und BZÖ. Die Freiheitlichen sind für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Fast täglich kommen neue Details über das Handeln der Finanzagentur, die für das Schuldenmanagement des Staates verantwortlich ist, ans Licht. So nahm die Staatsagentur vor Beginn der US-Immobilienkrise offenbar zusätzliches „Spielgeld“ auf, um diverse Investments einzugehen. Während der Kassastand bis 2002 bei durchschnittlich knapp fünf Mrd. Euro gelegen war, kletterte er in den folgenden Jahren massiv nach oben. Konkret holte sich die Agentur über Anleihen vom Kapitalmarkt billiges Geld, ein Teil davon wurde zum Spekulieren verwendet. Im Rechnungshof heißt es dazu: „Die Höhe der Kassamittel war jedoch nicht nur durch wirtschaftliche Notwendigkeiten bestimmt, sondern diente auch der Erzielung zusätzlicher Einnahmen“ – also Veranlagungsgeschäften.

„Alles war legal“

Im Jahr 2007 gab es eine bemerkenswerte Entwicklung: Im Jänner lag der Kassastand bei 5,9 Mrd. Euro, davon wurden 1,073 Mrd. Euro in riskante Papiere investiert. Nur ein halbes Jahr später sah die Situation völlig anders aus: Bis August 2007 hat das Management die Kassamittel massiv auf 23,5 Mrd. Euro ausgebaut. Gleichzeitig kletterte das Volumen der Risikopapiere auf 10,7 Mrd. Euro.

Der Rechnungshof hatte bereits in einem früheren Bericht kritisiert, dass die ÖBFA-Gelder für kurzfristige Veranlagungen an haushaltsrechtliche Grenzen gelangt seien. Das Finanzministerium und die ÖBFA betonen jedoch, alles habe den gesetzlichen Regelungen entsprochen.

Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) will von personellen Konsequenzen nichts wissen. Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hatte der Minister einst geantwortet: „Die Bundesfinanzierungsagentur betreibt eine sehr konservative Veranlagungsstrategie, um die Risken möglichst gering zu halten.“ Die Beantwortung habe sich ausschließlich auf seine Ministerzeit bezogen, rechtfertigt sich Pröll heute. Und sein Vorgänger Wilhelm Molterer betont, die ÖBFA-Veranlagungen seien auf Basis der seit 2005 geltenden Kreditrisikorichtlinie erfolgt. Im Jahr 2005 war Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Amt.

Nach Bekanntwerden der drohenden Verluste hat die ÖBFA ihre internen Richtlinien verschärft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2009)

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