Goldenes Kreuz: OGH prüft Kauf

(c) Wolak Wolfgang / Picturedesk
  • Drucken

Die geplante 75-Prozent-Beteiligung der Uniqa-Versicherungsanstalt bei der Wiener Privatklinik Goldenes Kreuz rief bereits die Bundeswettbewerbsbehörde auf den Plan.

Wien. Mit der geplanten Übernahme der Wiener Privatklinik Goldenes Kreuz durch das Versicherungsunternehmen Uniqa befasst sich nun der Oberste Gerichtshof (OGH). Vorausgegangen war dieser Prüfung eine erstinstanzliche Entscheidung im Zuge eines Kartellverfahrens Ende Februar zugunsten der vorgesehenen Beteiligung. Allerdings äußerte im Anschluss der Bundeskartellanwalt, der eine Parteienstellung hat, Einwände. Somit wurde als Zweitinstanz der OGH eingeschaltet.

Zum Hintergrund: Von den fünf großen Privatkliniken in Wien werden derzeit bereits zwei – die Privatklinik Döbling sowie die Confraternität-Privatklinik Josefstadt – von der Uniqa (bzw. von ihrer 100-Prozent-Tochter, der PremiQaMed-Gruppe) geführt. Die Übernahme der Privatklinik Goldenes Kreuz (genau genommen eine 75-Prozentbeteiligung durch PremiQaMed) ist derzeit im Gang – gegen diesen Deal äußerte allerdings die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) „massive wettbewerbsrechtliche Bedenken“.

Sie hat daher die Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht beantragt. Denn mit dieser Übernahme würden nur noch zwei Belegspitäler in Wien, die Wiener Privatklinik sowie das Rudolfinerhaus, in den Händen anderer Träger verbleiben.

Scharfe Kritik der Ärztekammer

Die Wiener Ärztekammer hat wiederholt scharfe Kritik an der Beteiligung am Goldenen Kreuz durch Uniqa geübt. Damit würde das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung bei Verträgen und Krankenhäusern erhalten.

„Uniqa würde sich einen Marktanteil schaffen, der dazu angetan ist, sowohl die Versicherten hinsichtlich ihrer Prämien als auch die Ärzte hinsichtlich ihrer Honorare massiv unter Druck zu setzen“, sagt Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Die kartellrechtliche Prüfung geschehe „im Interesse der an den Uniqa-Häusern tätigen Kollegen, aber auch in Vertretung der Interessen der Versicherten, die schon jetzt sehr hohe Prämien für ihre Privatkrankenversicherungen zahlen müssen“.

Die Prüfung der Causa durch den OGH bezeichnet Szekeres daher als „unglaublich positiven Schritt“. Sie zeige, wie „effizient und zielorientiert“ die Wettbewerbsbehörden gegen versuchte Markt- und Wirtschaftsmachtkartelle in Österreich vorgingen. Den OGH als zweite Instanz in Kartellverfahren anzurufen, sei in Österreich „ein ausgesprochen seltener Schritt“, belege aber, wie sensibel dieses Thema sei.

„In erster Instanz wurden die Sorgen der anderen Spitäler sowie der Ärzteschaft nicht ausreichend ernst genommen“, betont Szekeres. „Mit der Übernahme des Goldenen Kreuzes würde Uniqa weit mehr als 50 Prozent der Belegspitalsbetten, in der Geburtshilfe sogar rund 80 Prozent der Betten in Wien, unter ihre Kontrolle bringen“.

Dies hätte zur Folge, dass Patienten, die nicht in ein öffentliches Krankenhaus gehen wollen, der Leistungserbringung der Uniqa ohne Alternative ausgeliefert wären, da Uniqa sowohl Versicherungsprämien als auch Leistungsangebot konkurrenzlos vorgeben könnte.

Möglicher vertragsloser Zustand

Wie Uniqa dabei vorgehe, zeige sich bereits in Niederösterreich, wo die Versicherungen, angeführt vom absoluten Marktführer Uniqa, den Spitälern nicht einmal mehr eine Inflationsabgeltung geben wollten, die Prämien aber enorm in die Höhe schraubten.

Leidtragende seien damit die Patienten, die in einem möglichen vertragslosen Zustand in Niederösterreich die Krankenhausaufenthalte selbst zahlen müssten. Szekeres: „Ich hoffe sehr, dass der OGH die Übernahme des Goldenen Kreuzes durch Uniqa verbieten wird. Damit wäre auch der unbedingt notwendige Qualitätswettbewerb gegeben.“

Die PremiQaMed wollte die Prüfung durch das Höchstgericht am Montag nicht kommentieren. Man rechne aber mit einer endgültigen Entscheidung des Verfahrens noch im Sommer. Auch vonseiten der Uniqa teilte ein Konzernsprecher auf „Presse“-Anfrage lediglich mit, dass man zuversichtlich sei, „dass die zweite Instanz das Urteil bestätigen wird“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.04.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Doctors discuss medical treatment as they look at an X-Ray image on a monitor outside the emergency room of the Unfallkrankenhaus Berlin hospital
Wien

Erste private Notaufnahme in Wien

Notfallambulanzen waren bisher auf öffentliche Spitäler beschränkt. Ab 2017 bietet auch die Privatklinik Döbling in Wien eine „akutmedizinische Versorgung“ für Patienten mit Zusatzversicherung an.
Operationssaal - Operating theatre
Wien

Die Aufrüstung der Privatkliniken

Weil Patienten nicht monatelang auf Untersuchungen und Operationen warten wollen, weichen sie zunehmend auf Privatspitäler aus. Diese haben die Zeichen der Zeit längst erkannt.
Österreich

Spitalsärzte: Flucht in die Privatmedizin

Wegen langer Wartezeiten und Kapazitätsproblemen in Spitälern und Ordination weichen Patienten vermehrt in den Privatbereich aus. Wer es sich leisten kann, zahlt für die Behandlung.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.