Martinz hatte einen Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung aus dem elektronisch überwachten Hausarrest gestellt. Das Gericht lehnte ab.
Der frühere Obmann der Kärntner Volkspartei, Josef Martinz, trägt seit August 2015 eine Fußfessel. Grund dafür ist ein rechtskräftiger Schuldspruch in der Causa Birnbacher, der ihm viereinhalb Jahre Haft einbrachte. Anfang Mai hätte er nun vorzeitig aus dem „elektronisch überwachten Hausarrest" entlassen werden können. Wird er aber nicht, wie die „Kleine Zeitung" am Donnerstag berichtet.
„Die bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe wurde vom Gericht aus generalpräventiven Gründen abgelehnt. Dagegen wurde keine Beschwerde eingebracht“, wird Ute Lambauer, Sprecherin des Klagenfurter Landesgerichts, von dem Blatt zitiert.
Die nächste Möglichkeit, die Fußfessel loszuwerden, hat Martinz, sobald zwei Drittel seiner Strafzeit vorbei sind. Laut Harald Streicher, Pressesprecher der Justizanstalt Klagenfurt, dürfte das im Jänner 2017 sein.
Causa Birnbacher
Der Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte sechs Millionen Euro für ein sechsseitiges Gutachten zum Hypo-Verkauf an die BayernLB kassiert. Er und seine Mitangeklagten - Ex-ÖVP-Landeschef Josef Martinz und die früheren Manager der Kärntner Landesholding Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander - wurden rechtskräftig wegen Untreue zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Im Prozess war herausgekommen, dass das Geld zumindest teilweise zur illegalen Parteienfinanzierung für die ÖVP und das damalige BZÖ Jörg Haiders gedacht war.
Martinz war seine Haft im Mai 2014 in Klagenfurt angetreten, danach wurde er in die Anstalt Wien-Simmering überstellt, wo er bald Freigänger im gelockerten Vollzug war. Im August 2015 bekam er die Fußfessel genehmigt. Kurz zuvor waren ihm sechs Monate Haft nachgelassen worden, weil er eine Million Euro Schadenersatz gezahlt hat.
>>> Bericht der "Kleinen Zeitung"
(Red.)