Kein Sitzenbleiben in ersten drei Schulstufen

Das freiwillige Wiederholen einer Klasse bleibt weiterhin möglich, dieses sei jedoch "restriktiv zu handhaben".

Bis zur dritten Klasse Volksschule sind Schüler "jedenfalls berechtigt, in die nächsthöhere Schulstufe" aufzusteigen. Das sieht ein am Mittwochabend versendeter Begutachtungsentwurf vor, der erste Teil der geplanten Bildungsreform. Über die Form der Leistungsbeurteilung in den ersten drei Klassen sollen demnach künftig Lehrer und Eltern im Schulforum entscheiden.

Für die Entscheidung über die Leistungsbeurteilung hat das Schulforum die ersten neun Wochen des Schuljahres Zeit. Dabei kann es auch für einzelne Klassen unterschiedliche Regelungen festlegen - also etwa Ziffernnoten in der A-Klasse und alternative Beurteilung in der B-Klasse. Trifft das Schulforum in der vorgesehenen Zeit keine Entscheidung, ist der jeweilige Direktor am Zug.

Wird auf die Ziffernnoten verzichtet, wird im Gesetzesentwurf detailliert geregelt, wie eine "Leistungsinformation" auszusehen hat. Diese hat jeweils am Ende des Semesters zu erfolgen, außerdem soll diesen ein "Bewertungsgespräch" zwischen Eltern, Lehrer und Kind vorausgehen.

Aufgrund der unterschiedlichen möglichen Bewertungssysteme (Ziffernnoten bzw. "Leistungsinformation") wird die Frage des Sitzenbleibens einheitlich geregelt: Demnach gibt es kein klassisches Sitzenbleiben mehr in den ersten drei Volksschulklassen. Dafür wird die derzeit in den ersten beiden Klassen bestehende Möglichkeit eines "unterjährigen" Wechsels der Schulstufe auf die 3. Klasse ausgeweitet. Kinder mit Leistungsschwächen oder Leistungsabfall sollen demnach während des Schuljahrs in die nächstniedrige Schulstufe wechseln können - darüber hat die Schulkonferenz zu entscheiden. Umgekehrt ist auch ein Wechsel in die nächsthöhere Stufe möglich.

Das freiwillige Wiederholen einer Klasse bleibt weiterhin möglich, dieses sei jedoch "restriktiv zu handhaben", wie es in den Erläuterungen zum Entwurf heißt. Zudem müssten zuvor alle am Schulstandort angebotenen Fördermaßnahmen ausgeschöpft worden sein.

(APA)

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